Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/4117 · S. 11
Zu Artikel 1 (Änderung des Beamtenstatusgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Beamtenstatusgesetzes) Zu Nummer 1 Folgeänderung zu Nummer 9. Zu Nummer 2 bis 4 Die Änderungen dienen der redaktionellen Klarstellung. Zu Nummer 5 Die Ergänzung des § 22 Absatz 1 Nummer 1 BeamtStG ermöglicht es fortan, Beamtinnen und Beamte im An- wendungsbereich des BeamtStG, die nicht mehr über eine der in § 7 Absatz 1 Nummer 1 BeamtStG genannten Staatsangehörigkeiten verfügen, im Beamtenstatus zu halten. Bereits nach bestehender Rechtslage kann für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 7 Absatz 3 BeamtStG eine Ausnahme von oben genannten Staatsangehörigkeiten zugelassen werden, wenn für die Gewinnung der Be- amtin oder des Beamten ein dringendes dienstliches Interesse besteht oder bei der Berufung von Hochschullehre- rinnen und Hochschullehrern sowie anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des wissenschaftlichen und künst- lerischen Personals andere wichtige Gründe vorliegen. Der vorliegende Gesetzentwurf vollzieht diese im Rahmen der Berufungsvoraussetzungen bestehende Ausnahmevorschrift bei den Entlassungs-tatbeständen nach und er- möglicht insofern einheitliche Maßstäbe in Bezug auf die Staatsangehörigkeiten bei Ernennung und Entlassung. Zudem erfolgt mit der Ergänzung des § 22 Absatz 1 Nummer 1 BeamtStG eine Angleichung dieser Vorschrift an § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BBG. Diese Angleichung ist auch im Interesse möglichst einheitlicher Regelun- gen in Bezug auf die (statusbezogene) Begründung und Beendigung eines Beamtenverhältnisses in Bund und Ländern geboten. Zu Nummer 6 Redaktionelle Änderung. Zu Nummer 7 Die Änderung des § 26 Absatz 1 Satz 3 BeamtStG sieht im Gegensatz zu der derzeitigen bloßen Sollvorschrift die gesetzliche Verpflichtung vor, von der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit abzusehen, we
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.292 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/4117, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 16.855–22.147 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 449938e133916b02….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP