Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 191
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 201
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 05.02.2026 – 2 C 4.25Versorgungsrechtliche Berücksichtigung der einstufigen Juristenausbildung in BremenZitiert von 1
- BVerwG, 10.10.2024 – 2 C 15/23Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst; Verfassungstreuepflicht; Mitglied und Funktionär einer politischen ParteiZitiert von 14
- BVerwG, 22.08.2022 – 2 B 47/21Abführungspflicht der Vergütung für eine Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
- BVerwG, 24.06.2016 – 2 B 24/15Disziplinarrechtlicher Milderungsgrund bei Verletzung des PostgeheimnissesZitiert von 7
- BVerwG, 24.01.2013 – 5 C 13/12
- BVerwG, 24.01.2013 – 5 C 11/12
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 11.06.2026 – 2 C 8.25Zur Auslegung des Begriffs "unmittelbar vorangehendes anderes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis" in § 102 Abs. 5 Satz 1 LBeamtVG BW
- BVerwG, 13.03.2026 – 2 C 9.25Berücksichtigung der Tätigkeit als Architekt im Praktikum bei der Festsetzung besoldungsrechtlicher Erfahrungsstufen
- BVerwG, 11.03.2026 – 5 C 2.25Erstattung von Fahrkosten anlässlich einer angeordneten Dienstfähigkeitsuntersuchung einer Ruhestandsbeamtin
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 191 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/191#abs-1 (1) (Änderungsvorschrift)
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/191#abs-2 (2) § 127 des Beamtenrechtsrahmengesetzes und § 54 des Beamtenstatusgesetzes bleiben unberührt.