Gesetze / Landesrecht Bayern / BaySchO · GVBl. S. 164, 241, BayRS 2230-1-1-1-K
Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern
50 Normen · ausgefertigt 01.07.2016 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Schulleiterin und Schulleiter
- § 3 Aufgaben
- § 4 Sitzungen
- § 5 Einberufung
- § 6 Beschlussfassung
- § 7 Ausschüsse, Klassenkonferenz
- § 8 Klassensprecherinnen und Klassensprecher
- § 9 Schülersprecherinnen und Schülersprecher, Schülerausschuss
- § 10 Verbindungslehrkräfte, Schülermitverantwortung
- § 11 Schülermitverantwortung auf Stadt-, Landkreis-, Bezirks- und Landesebene, schulübergreifende Zusammenarbeit
- § 12 Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten
- § 13 Wahl der Klassenelternsprecherin oder des Klassenelternsprechers
- § 14 Wahl des Elternbeirats und des gemeinsamen Elternbeirats
- § 15 Aufgaben und Geschäftsgang der Elternvertretungen
- § 16 Amtszeit und Mitgliedschaft der Elternvertretungen
- § 17 Schulforum
- § 18 Verbundausschuss
- § 18a Einsatz digitaler Hilfsmittel
- § 19 Stundenplan, Unterrichtszeit, Unterrichtsform
- § 20 Teilnahme, Befreiung, Beurlaubung
- § 21 Schülerfirmen, Betriebspraktika und sonstige Praxismaßnahmen
- § 22 Beaufsichtigung
- § 23 Verbot von Rauschmitteln, Sicherstellung von Gegenständen
- § 24 Erhebungen
- § 25 Finanzielle Abwicklung über staatliche Schulkonten
- § 26 Sammlungen und Spenden
- § 27 Religiöse Erziehung, Religions- und Ethikunterricht, Islamischer Unterricht
- § 28 Hausaufgaben
- § 29 Kinder beruflich Reisender und Schülerinnen und Schüler ohne gewöhnlichen Aufenthalt
- § 30 Beendigung des Schulbesuchs
- § 31 Grundsatz
- § 32 Individuelle Unterstützung
- § 33 Nachteilsausgleich
- § 34 Notenschutz
- § 35 Zuständigkeit
- § 36 Verfahren
- § 37 Schülerunterlagen
- § 38 Verwendung
- § 39 Weitergabe
- § 40 Aufbewahrung
- § 41 Einsichtnahme
- § 42 Auflösung, Zusammenlegung oder Teilung einer Schule
- § 43 Mobile Sonderpädagogische Dienste
- § 44 Schulaufsicht
- § 45 Härtefallklausel
- § 46 Verarbeitungstätigkeiten
- § 47 Schulartunabhängige Deutschklassen in den Jahrgangsstufen 5 und 6
- § 48 Übergangsvorschriften
- § 49 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 46) Verarbeitungstätigkeiten
- Anlage 2 (zu § 47 Abs. 4 Satz 1) Schulartunabhängige Deutschklassen der Jahrgangsstufen 5 und 6