Gesetze / Landesrecht Bayern / BaySchO · GVBl. S. 164, 241, BayRS 2230-1-1-1-K
Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern
50 Normen · Ausgangsfassung vom 01.07.2016 · 10 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Schulleiterin und Schulleiter
- § 3 Aufgaben
- § 4 Sitzungen
- § 5 Einberufung
- § 6 Beschlussfassung
- § 7 Ausschüsse, Klassenkonferenz
- § 8 Klassensprecherinnen und Klassensprecher
- § 9 Schülersprecherinnen und Schülersprecher, Schülerausschuss
- § 10 Verbindungslehrkräfte, Schülermitverantwortung
- § 11 Schülermitverantwortung auf Stadt-, Landkreis-, Bezirks- und Landesebene, schulübergreifende Zusammenarbeit
- § 12 Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten
- § 13 Wahl der Klassenelternsprecherin oder des Klassenelternsprechers
- § 14 Wahl des Elternbeirats und des gemeinsamen Elternbeirats
- § 15 Aufgaben und Geschäftsgang der Elternvertretungen
- § 16 Amtszeit und Mitgliedschaft der Elternvertretungen
- § 17 Schulforum
- § 18 Verbundausschuss
- § 18a Einsatz digitaler Hilfsmittel
- § 19 Stundenplan, Unterrichtszeit, Unterrichtsform
- § 20 Teilnahme, Befreiung, Beurlaubung
- § 21 Schülerfirmen, Betriebspraktika und sonstige Praxismaßnahmen
- § 22 Beaufsichtigung
- § 23 Verbot von Rauschmitteln, Sicherstellung von Gegenständen
- § 24 Erhebungen
- § 25 Finanzielle Abwicklung über staatliche Schulkonten
- § 26 Sammlungen und Spenden
- § 27 Religiöse Erziehung, Religions- und Ethikunterricht, Islamischer Unterricht
- § 28 Hausaufgaben
- § 29 Kinder beruflich Reisender und Schülerinnen und Schüler ohne gewöhnlichen Aufenthalt
- § 30 Beendigung des Schulbesuchs
- § 31 Grundsatz
- § 32 Individuelle Unterstützung
- § 33 Nachteilsausgleich
- § 34 Notenschutz
- § 35 Zuständigkeit
- § 36 Verfahren
- § 37 Schülerunterlagen
- § 38 Verwendung
- § 39 Weitergabe
- § 40 Aufbewahrung
- § 41 Einsichtnahme
- § 42 Auflösung, Zusammenlegung oder Teilung einer Schule
- § 43 Mobile Sonderpädagogische Dienste
- § 44 Schulaufsicht
- § 45 Härtefallklausel
- § 46 Verarbeitungstätigkeiten
- § 47 Schulartunabhängige Deutschklassen in den Jahrgangsstufen 5 und 6
- § 48 Übergangsvorschriften
- § 49 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 46) Verarbeitungstätigkeiten
- Anlage 2 (zu § 47 Abs. 4 Satz 1) Schulartunabhängige Deutschklassen der Jahrgangsstufen 5 und 6
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
01.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 1. Juli 2026 (GVBl. S. 425)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.