Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1820 Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung
Stand: 01.01.2023
Wird zitiert von 22
Nach Gewicht
- LG Lübeck, 24.10.2024 – 7 T 475/24
- LG Gera, 24.03.2025 – 7 T 194/24
- LG Lübeck, 08.01.2024 – 7 T 232/23
- BGH, 26.03.2025 – XII ZB 178/24Voraussetzungen der Einrichtung einer KontrollbetreuungZitiert von 3
- BGH, 22.04.2026 – XII ZB 218/25Kontrollbetreuung bei Interessenkonflikt des Bevollmächtigten
- BGH, 05.11.2025 – XII ZB 105/25(Ablehnung der Einrichtung einer Kontrollbetreuung; Erforderlichkeit von weiteren Ermittlungen in einem Betreuungsverfahren)
Zuletzt entschieden
- BGH, 29.04.2026 – XII ZB 447/25
- BGH, 28.01.2026 – XII ZB 441/25Beschwerdebefugnis des Ehegatten gegen Anordnung von Kontrollbetreuung
- OLG Hamm, 27.11.2025 – 3 ORs 50/25
22 Entscheidungen zu § 1820 BGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1820 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1820#abs-1 (1) Wer von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen Kenntnis erlangt und ein Dokument besitzt, in dem der Volljährige eine andere Person mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten bevollmächtigt hat, hat das Betreuungsgericht hierüber unverzüglich zu unterrichten. Das Betreuungsgericht kann die Vorlage einer Abschrift verlangen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1820#abs-2 (2) Folgende Maßnahmen eines Bevollmächtigten setzen voraus, dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und diese Maßnahmen ausdrücklich umfasst:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1820#abs-3 (3) Das Betreuungsgericht bestellt einen Kontrollbetreuer, wenn die Bestellung erforderlich ist, weil
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1820#abs-4 (4) Das Betreuungsgericht kann anordnen, dass der Bevollmächtigte die ihm erteilte Vollmacht nicht ausüben darf und die Vollmachtsurkunde an den Betreuer herauszugeben hat, wenn
Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht mehr vor, hat das Betreuungsgericht die Anordnung aufzuheben und den Betreuer zu verpflichten, dem Bevollmächtigten die Vollmachtsurkunde herauszugeben, wenn die Vollmacht nicht erloschen ist.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1820#abs-5 (5) Der Betreuer darf eine Vollmacht oder einen Teil einer Vollmacht, die den Bevollmächtigten zu Maßnahmen der Personensorge oder zu Maßnahmen in wesentlichen Bereichen der Vermögenssorge ermächtigt, nur widerrufen, wenn das Festhalten an der Vollmacht eine künftige Verletzung der Person oder des Vermögens des Betreuten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt und mildere Maßnahmen nicht zur Abwehr eines Schadens für den Betreuten geeignet erscheinen. Der Widerruf bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Mit der Genehmigung des Widerrufs einer Vollmacht kann das Betreuungsgericht die Herausgabe der Vollmachtsurkunde an den Betreuer anordnen.