Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1832 Ärztliche Zwangsmaßnahmen
Stand: 01.01.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1832#abs-1 (1) Widerspricht eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff dem natürlichen Willen des Betreuten (ärztliche Zwangsmaßnahme), so kann der Betreuer in die ärztliche Zwangsmaßnahme nur einwilligen, wenn
§ 1867 ist nur anwendbar, wenn der Betreuer an der Erfüllung seiner Pflichten verhindert ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1832#abs-2 (2) Die Einwilligung in die ärztliche Zwangsmaßnahme bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1832#abs-3 (3) Der Betreuer hat die Einwilligung in die ärztliche Zwangsmaßnahme zu widerrufen, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind. Er hat den Widerruf dem Betreuungsgericht unverzüglich anzuzeigen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1832#abs-4 (4) Kommt eine ärztliche Zwangsmaßnahme in Betracht, so gilt für die Verbringung des Betreuten gegen seinen natürlichen Willen zu einem stationären Aufenthalt in ein Krankenhaus § 1831 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 und 3 Satz 1 entsprechend.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1832#abs-5 (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nach Maßgabe des § 1820 Absatz 2 Nummer 3 für einen Bevollmächtigten entsprechend.
Wird zitiert von 38 Entscheidungen zu § 1832 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Paderborn, 22.01.2024 – 5 T 3/24
- BVerfG, 26.11.2024 – 1 BvL 1/24 · KrankenhausvorbehaltZitiert von 5
- BGH, 17.07.2024 – XII ZB 89/24Ärztliche Zwangsmaßnahmen im MaßregelvollzugZitiert von 2
- LG Duisburg, 23.02.2023 – 12 T 2/23Zitiert von 2
- BGH, 19.08.2026 – XII ZB 149/26Betreuungsrecht: Voraussetzungen der Genehmigung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme bei Bereitschaft zur oralen Medikamenteneinnahme Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 08.11.2023 – XII ZB 459/22Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit der für die Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme vorausgesetzten Durchführung der Maßnahme in einem Krankenhaus bei möglicher stationsäquivalenter Behandlung in einem AltfallZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BGH, 12.08.2026 – XII ZB 151/26Betreuungsrecht: Schlichtes Angebot von Medikamenten kein Überzeugungsversuch im Rahmen einer ärztlichen Zwangsmaßnahme Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 12.08.2026 – XII ZB 210/26Unterbringungsverfahren: Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsmaßnahme bei Unterbleiben der verfahrensordnungsgemäßen persönlichen Anhörung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 13.05.2026 – XII ZB 2/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1832 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2008 Ausfertigung
§ 1832 geändert und eingefügt durch Artikel 50 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I 2586)
BGBl. 2008 I S. 2586
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.