Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1831 Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen
Stand: 01.01.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1831#abs-1 (1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie erforderlich ist, weil
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1831#abs-2 (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1831#abs-3 (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind. Er hat die Beendigung der Unterbringung dem Betreuungsgericht unverzüglich anzuzeigen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1831#abs-4 (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn dem Betreuten, der sich in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält, durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1831#abs-5 (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nach Maßgabe des § 1820 Absatz 2 Nummer 2 für einen Bevollmächtigten entsprechend.
Wird zitiert von 99 Entscheidungen zu § 1831 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 23.07.2025 – XII ZB 68/25Genehmigungsvoraussetzungen für betreuungsrechtliche Unterbringung zur Heilbehandlung und Bestimmtheit des EinrichtungstypsZitiert von 1
- AG Rüdesheim am Rhein, 12.12.2024 – 4 XVII 158/16 B
- VGH Baden-Württemberg, 28.08.2024 – 1 S 1038/24
- BGH, 05.06.2024 – XII ZB 463/23Entscheidung bei inzwischen fehlendem Vorliegen materiell-rechtlicher Voraussetzungen für UnterbringungsmaßnahmeZitiert von 4
- AG Rüdesheim am Rhein, 18.11.2024 – 4 XIV 224/24 L
- LG Frankfurt am Main, 13.08.2025 – 2-12 T 97/25
Zuletzt entschieden
- BGH, 22.07.2026 – XII ZB 152/26Betreuungsrechtliche Unterbringung: Anforderungen an die Begründung der Genehmigung einer Unterbringung über die regelmäßige Höchstfrist hinaus Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 13.05.2026 – XII ZB 2/26
- BGH, 29.04.2026 – XII ZB 60/26Ärztliche Zwangsmaßnahme und natürlicher Wille des BetreutenZitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1831 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2008 Ausfertigung
§ 1831 geändert durch Artikel 50 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I 2586)
BGBl. 2008 I S. 2586
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.