Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1093 Wohnungsrecht
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1093#abs-1 (1) Als beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Auf dieses Recht finden die für den Nießbrauch geltenden Vorschriften der §§ 1031, 1034, 1036, des § 1037 Abs. 1 und der §§ 1041, 1042, 1044, 1049, 1050, 1057, 1062 entsprechende Anwendung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1093#abs-2 (2) Der Berechtigte ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1093#abs-3 (3) Ist das Recht auf einen Teil des Gebäudes beschränkt, so kann der Berechtigte die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitbenutzen.
Wird zitiert von 220 Entscheidungen zu § 1093 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 23.03.2023 – V ZR 113/22Auslegung eines im Grundbuch eingetragenen "Wohnungsrechts"; Anspruch auf Nutzungsentschädigung eines WohnungsberechtigtenZitiert von 2
- OLG Hamm, 19.05.2022 – 5 U 168/21
- OLG Brandenburg, 16.04.2026 – 5 U 76/25
- FG Baden-Württemberg, 08.07.2022 – 5 K 2500/21Zitiert von 1
- FG Münster, 05.02.2002 – 6 K 5902/99 E
- LG Heidelberg, 24.06.2015 – 1 S 2/15
Zuletzt entschieden
- BSG, 18.06.2026 – B 4 AS 22/25 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen für Unterkunft und Heizung - Selbst bewohntes Wohneigentum - Unabweisbare Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen - Begrenzung auf die angemessenen Aufwendungen - Entbehrlichkeit einer vorherigen Kostensenkungsaufforderung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 02.06.2026 – VI ZB 90/23Prozesskostenvorschussanspruch eines Minderjährigen gegen Eltern als Vermögenswert im PKH-Verfahren; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Berufungsverfahren
- OLG Brandenburg, 06.05.2026 – 5 W 30/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1093 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.