Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1062 Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
- BGH, 18.12.2015 – V ZR 269/14Rechtsfolgen des Erlöschens eines Nießbrauchsrecht an einem Grundstück mit dem Tod des Nießbrauchers: Rechtsnachfolge des Grundstückseigentümers; Ansprüche gegen DritteZitiert von 5
- OLG Düsseldorf, 15.07.2002 – I-6 Sch 5/02
2 Entscheidungen zu § 1062 BGB →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wird der Nießbrauch an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft aufgehoben, so erstreckt sich die Aufhebung im Zweifel auf den Nießbrauch an dem Zubehör.