Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1094 Gesetzlicher Inhalt des dinglichen Vorkaufsrechts
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1094#abs-1 (1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, dem Eigentümer gegenüber zum Vorkauf berechtigt ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1094#abs-2 (2) Das Vorkaufsrecht kann auch zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks bestellt werden.
Wird zitiert von 40 Entscheidungen zu § 1094 BGB →
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Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 25.09.2012 – I-3 Wx 31/12
- BGH, 23.01.2025 – V ZB 10/24Umwandlung eines subjektiv-dinglichen Vorkaufsrechts in ein subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht
- OLG Saarbrücken, 09.06.2020 – 5 W 20/20
- OVG Niedersachsen, 14.01.2013 – 4 LA 171/11Zitiert von 1
- OLG Celle, 21.03.2012 – 4 U 103/11
- BGH, 14.11.2018 – VIII ZR 109/18Vertrag zugunsten Dritter: Vereinbarung über ein lebenslanges Wohnrecht eines Mieters und einen Ausschluss der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses im GrundstückskaufvertragZitiert von 22
Zuletzt entschieden
- VG Magdeburg, 29.04.2024 – 4 A 265/22 MD
- OLG Dresden, 14.07.2023 – 22 U 2509/21
- BGH, 27.04.2023 – V ZB 58/22Anweisung des Grundbuchamts zur Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen Löschung eines VorkaufsrechtsZitiert von 9
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1094 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.