Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1031 Erstreckung auf Zubehör
Stand: 17.08.2024
Mit dem Nießbrauch an einem Grundstück erlangt der Nießbraucher den Nießbrauch an dem Zubehör nach der für den Erwerb des Eigentums geltenden Vorschrift des § 926.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 1031 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BFH, 08.08.2024 – IV R 1/20Zu den Besteuerungsfolgen der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs entweder gegen Versorgungsleistungen oder unter Vorbehalt des NießbrauchsZitiert von 36
- OLG Stuttgart, 17.03.2010 – 3 U 160/09Zitiert von 8
- LG Hagen, 17.03.2008 – 4 O 224/07
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.