Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / AvArWahlVO · GV. NRW. S. 223

Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern in fakultativen Aufsichtsräten

27 Normen · ausgefertigt 17.02.2015 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Mitteilung des Unternehmens oder der Einrichtung
  3. § 2 Betriebswahlvorstand, Bildung und Zusammensetzung
  4. § 3 Geschäftsführung des Betriebswahlvorstands
  5. § 4 Wählerliste
  6. § 5 Wahlausschreiben, Einleitung der Wahl, Bekanntmachung
  7. § 6 Einspruch gegen die Wählerliste
  8. § 7 Wahlvorschläge
  9. § 8 Wahlvorschläge für stellvertretende Mitglieder
  10. § 9 Bestätigung und Prüfung der Wahlvorschläge
  11. § 10 Ungültige Wahlvorschläge
  12. § 11 Nachfrist für Wahlvorschläge
  13. § 12 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
  14. § 13 Stimmabgabe, Stimmzettel
  15. § 14 Wahlvorgang
  16. § 15 Schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl)
  17. § 16 Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe
  18. § 17 Öffentliche Stimmauszählung
  19. § 18 Ermittlung der für die Vorschlagsliste Gewählten
  20. § 19 Niederschrift des Wahlergebnisses
  21. § 20 Bekanntmachung des Wahlergebnisses und Benachrichtigung der Vorgeschlagenen
  22. § 21 Aufbewahrung der Wahlakten
  23. § 22 Anfechtung der Wahl
  24. § 23 Wahlschutz und Wahlkosten
  25. § 24 Entsprechende Anwendung der Vorschriften
  26. § 25 Berechnung der Fristen
  27. § 26 (weggefallen)
  28. § 27 Inkrafttreten
  29. Schlussformel