Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten
AvArWahlVO§ 27 Inkrafttreten
Stand: 01.11.2025
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.