Gesetze / Arbeitsgerichtsgesetz
ArbGG§ 62 Zwangsvollstreckung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 539
Nach Gewicht
- BAG, 21.10.2024 – 8 AZB 10/24Ordnungsmittelverfahren - RechtsbeschwerdeZitiert von 1
- LAG Hamm, 15.05.2023 – 18 Sa 1195/22Zitiert von 3
- LAG Baden-Württemberg, 02.05.2025 – 10 Sa 29/25
- LAG Baden-Württemberg, 14.12.2017 – 17 Sa 84/17Zitiert von 6
- LAG Düsseldorf, 25.02.2022 – 4 Sa 37/22Zitiert von 6
- LAG Baden-Württemberg, 19.03.2024 – 21 Sa 11/24
Zuletzt entschieden
- ArbG Bonn, 13.05.2026 – 5 Ca 1984/25
- ArbG Bonn, 06.05.2026 – 5 Ca 481/26
- LAG Thüringen, 02.03.2026 – 4 Ta 15/26
539 Entscheidungen zu § 62 ArbGG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 62 ArbGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ArbGG/62#abs-1 (1) Urteile der Arbeitsgerichte, gegen die Einspruch oder Berufung zulässig ist, sind vorläufig vollstreckbar. Macht der Beklagte glaubhaft, daß die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, so hat das Arbeitsgericht auf seinen Antrag die vorläufige Vollstreckbarkeit im Urteil auszuschließen. In den Fällen des § 707 Abs. 1 und des § 719 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung kann die Zwangsvollstreckung nur unter derselben Voraussetzung eingestellt werden. Die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach Satz 3 erfolgt ohne Sicherheitsleistung. Die Entscheidung ergeht durch unanfechtbaren Beschluss.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ArbGG/62#abs-2 (2) Im übrigen finden auf die Zwangsvollstreckung einschließlich des Arrests und der einstweiligen Verfügung die Vorschriften des Achten Buchs der Zivilprozeßordnung Anwendung. Die Entscheidung über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung kann in dringenden Fällen, auch dann, wenn der Antrag zurückzuweisen ist, ohne mündliche Verhandlung ergehen. Eine in das Schutzschriftenregister nach § 945a Absatz 1 der Zivilprozessordnung eingestellte Schutzschrift gilt auch als bei allen Arbeitsgerichten der Länder eingereicht.