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Artikel 3 · BT-Drs. 11/3621 · S. 56

Zu Artikel 3 — Änderung des

Zu Artikel 3 — Änderung des
Arbeitsgerichtsgesetzes
Zu Nummer 1 (§ 45 ArbGG)
Absatz 1 übernimmt § 45 Abs. 1 ArbGG, soweit dort
dieBildungeinesGroßenSenatsvorgeschriebenist.
Absatz 2 übernimmt inhaltlich § 45 Abs. 2 Satz 1
ArbGG und gleicht den Wortlaut an die entsprechen-
den Bestimmungen dieses Entwurfs an.
Absatz 3 regelt das Anfrageverfahren entsprechend
§ 132 Abs. 3 GVG in der Fassung des Artikels 2 Nr. 10
des Entwurfs.
Absatz 4 übernimmt inhaltlich § 45 Abs. 2 Satz 2
ArbGG und ist entsprechend der in Artikel 2 Nr. 10
vorgesehenen Fassung des § 132 Abs. 4 GVG ausge-
staltet.
Absatz 5 regelt die Besetzung des Großen Senats ent-
sprechend der im Ersten Teil der Begründung unter
B. VI. 4 erläuterten Lösung. Statt zwei (§ 45 Abs. 1
ArbGG) sollen künftig je drei ehrenamtliche Richter
aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitge-
ber mitwirken. Anders als in § 132 Abs. 5 GVG (Arti-
kel 2 Nr. 10) bedarf es im Arbeitsgerichtsgesetz und in
den übrigen Verfahrensordnungen (§ 41 Abs. 5
Satz 1, 4 SGG, § 11 Abs. 5 Satz 1, 3 VwGO, § 11 Abs. 5
Satz 1, 2 FGO jeweils in der Fassung des Entwurfs)
einer Bestimmung, daß der Präsident den Senat, dem
er angehört, im Großen Senat repräsentiert (Satz 1)
und daß im Falle seiner Verhinderung ein Richter aus
seinem Senat als Mitglied des Großen Senats an seine
Stelle tritt (Satz 2).
Absatz 6 entspricht der in Artikel 2 Nr. 10 vorgesehe-
nen Fassung des § 132 Abs. 6 GVG.
Absatz 7 entspricht § 138 Abs. 1 GVG in der Fassung
des Artikels 2 Nr. 12.
Zu Nummer 2 (§ 46a ArbGG)
In dem neugefaßten Absatz 4 sieht der Entwurf bei
Widerspruch gegen den Mahnbescheid im arbeitsge-
richtlichen Mahnverfahren Vereinfachungen wie in
§ 697 Abs. 1 und 3 ZPO (Artikel 1 Nr. 48) vor. Danach
soll künftig die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts die
Anspruchsbegrü

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.173 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 11/3621, 11. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 262.786–267.959 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert 14ec17aeab8cae1a….

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