§ 945a Einreichung von Schutzschriften
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 14
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Frankfurt am Main, 04.10.2021 – 2-09 T 155/21, 75 AR 7/20
- OLG Hamburg, 04.07.2016 – 8 W 68/16Zitiert von 1
- OLG Schleswig, 24.10.2023 – 9 W 7/23
- AG Frankfurt am Main, 23.02.2021 – 75 AR 7/20Zitiert von 1
- BVerfG, 14.04.2026 – 1 BvR 2490/24Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine behauptete Verletzung des Rechts auf prozessuale „Waffengleichheit“ bei unterbliebener Äußerungsmöglichkeit - Unzulässigkeit mangels hinreichender Darlegung eines fortdauernden RechtsschutzbedürfnissesZitiert von 1
- BVerfG, 24.05.2023 – 1 BvR 605/23Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Verletzung des Rechts auf prozessuale Waffengleichheit im äußerungsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren - insb zur gerichtlichen Obliegenheit, gem § 945a ZPO als eingereicht geltende Schutzschriften zur Kenntnis zu nehmenZitiert von 13
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 30.04.2026 – 18 W 15/26
- OLG Hamm, 11.12.2024 – 30 U 40/24Zitiert von 1
- OLG Köln, 08.04.2024 – 15 W 22/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 945a ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/945a#abs-1 (1) Die Landesjustizverwaltung Hessen führt für die Länder ein zentrales, länderübergreifendes elektronisches Register für Schutzschriften (Schutzschriftenregister). Schutzschriften sind vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/945a#abs-2 (2) Eine Schutzschrift gilt als bei allen ordentlichen Gerichten der Länder eingereicht, sobald sie in das Schutzschriftenregister eingestellt ist. Schutzschriften sind sechs Monate nach ihrer Einstellung zu löschen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/945a#abs-3 (3) Die Gerichte erhalten Zugriff auf das Register über ein automatisiertes Abrufverfahren. Die Verwendung der Daten ist auf das für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben Erforderliche zu beschränken. Abrufvorgänge sind zu protokollieren.