Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / AZVOPol · GV. NRW. 2017 S. 576
Verordnung über die Arbeitszeit der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten im Land Nordrhein-Westfalen
29 Normen · Ausgangsfassung vom 05.05.2017 · 3 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 3 — Regelmäßige Arbeitszeit | 1 |
| § 9 — Arbeitszeit in Form der Bereitschaft | 1 |
| § 10 — Mehrarbeit | 1 |
| § 21 — Dienstbefreiung bei Schichtdienst | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Regelmäßige Arbeitszeit
- § 4 Abweichung von der regelmäßigen Arbeitszeit
- § 5 Arbeitstag
- § 6 Ruhepausen
- § 7 Ruhezeit
- § 8 Rufbereitschaft
- § 9 Arbeitszeit in Form der Bereitschaft
- § 10 Mehrarbeit
- § 11 Dienstreisen und Dienstgänge
- § 12 Arztbesuche
- § 13 Ort und Zeit der Dienstleistung
- § 14 Nachtdienst
- § 15 Dienstfreie Zeit
- § 16 Anwendungsbereich
- § 17 Elektronisches Schichtdienstsystem
- § 18 Festlegung von Schichtdienstmodellen
- § 19 Notwendige Anforderungen an Schichtdienstmodelle
- § 20 Unterbrechung im Schichtdienst
- § 21 Dienstbefreiung bei Schichtdienst
- § 22 Ergänzende Bestimmungen
- § 23 Flexible Arbeitszeit
- § 24 Einzelfallregelungen
- § 25 Abweichung von Bezugszeiträumen durch Dienstvereinbarung
- § 26 Arbeitszeit bei besonderen Ereignissen und kollektiven Gefahren
- § 27 Experimentierklausel
- § 27a Langzeitarbeitskonten
- § 28 Inkrafttreten, Übergangsregelung
Änderungsverlauf
-
Historischer Änderungsnachweis
13.04.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 13.04.2022, Artikel 6
GV. NRW. S. 524
-
Historischer Änderungsnachweis
16.03.2018 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 06.03.2018
GV. NRW. S. 146
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).