Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / AZVOPol · GV. NRW. 2017 S. 576

Verordnung über die Arbeitszeit der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten im Land Nordrhein-Westfalen

29 Normen · Ausgangsfassung vom 05.05.2017 · 3 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

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Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Begriffsbestimmungen
  4. § 3 Regelmäßige Arbeitszeit
  5. § 4 Abweichung von der regelmäßigen Arbeitszeit
  6. § 5 Arbeitstag
  7. § 6 Ruhepausen
  8. § 7 Ruhezeit
  9. § 8 Rufbereitschaft
  10. § 9 Arbeitszeit in Form der Bereitschaft
  11. § 10 Mehrarbeit
  12. § 11 Dienstreisen und Dienstgänge
  13. § 12 Arztbesuche
  14. § 13 Ort und Zeit der Dienstleistung
  15. § 14 Nachtdienst
  16. § 15 Dienstfreie Zeit
  17. § 16 Anwendungsbereich
  18. § 17 Elektronisches Schichtdienstsystem
  19. § 18 Festlegung von Schichtdienstmodellen
  20. § 19 Notwendige Anforderungen an Schichtdienstmodelle
  21. § 20 Unterbrechung im Schichtdienst
  22. § 21 Dienstbefreiung bei Schichtdienst
  23. § 22 Ergänzende Bestimmungen
  24. § 23 Flexible Arbeitszeit
  25. § 24 Einzelfallregelungen
  26. § 25 Abweichung von Bezugszeiträumen durch Dienstvereinbarung
  27. § 26 Arbeitszeit bei besonderen Ereignissen und kollektiven Gefahren
  28. § 27 Experimentierklausel
  29. § 27a Langzeitarbeitskonten
  30. § 28 Inkrafttreten, Übergangsregelung

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    13.04.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 13.04.2022, Artikel 6

    GV. NRW. S. 524

  2. Historischer Änderungsnachweis

    16.03.2018 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 06.03.2018

    GV. NRW. S. 146

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).