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AZVOPol§ 13 Ort und Zeit der Dienstleistung
Stand: 26.08.2026
Der Dienst ist grundsätzlich an der Dienststelle und innerhalb der Arbeitszeit zu leisten, soweit nicht eine andere Regelung erforderlich oder zweckmäßig ist. Bei Telearbeit kann von Satz 1 abgewichen werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber obliegt der dienstvorgesetzten Stelle.