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AZVOPol§ 17 Elektronisches Schichtdienstsystem
Stand: 26.08.2026
Die Behörden nutzen zur Organisation und Durchführung des Schichtdienstes ein landesweit einheitliches elektronisches System. Das Nähere regelt das für Inneres zuständige Ministerium. Es kann die Befugnis nach Satz 2 ganz oder in Teilen auf nachgeordnete Landesoberbehörden übertragen.