Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Arbeitszeitverordnung Polizei
AZVOPol§ 27 Experimentierklausel
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AZVOPol/27#abs-1 (1) Zur Erprobung weitergehender Arbeitszeitmodelle kann das für Innere zuständige Ministerium von den Bestimmungen dieser Verordnung zeitlich begrenzte Ausnahmen zulassen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AZVOPol/27#abs-2 (2) Führt die Erprobung zu einer Beeinträchtigung dienstlicher Interessen, sind die Arbeitszeitmodelle umgehend anzupassen.