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AZVOPol§ 14 Nachtdienst
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AZVOPol/14#abs-1 (1) Der Nachtdienst soll acht Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum nicht überschreiten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AZVOPol/14#abs-2 (2) Der besonderen Beanspruchung der Arbeitskraft durch Nachtdienst ist bei der Dienstgestaltung Rechnung zu tragen.