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AZVOPol

§ 12 Arztbesuche

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AZVOPol/12#abs-1 (1) Zeiten eines Arztbesuchs einschließlich Wegezeiten können durch die dienstvorgesetzte Stelle ausnahmsweise als Anwesenheit berücksichtigt werden, wenn ansonsten die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit unzumutbar erschwert wird.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AZVOPol/12#abs-2 (2) Zeiten eines dienstlich angeordneten Arztbesuchs einschließlich Wegezeiten werden mit ihrer tatsächlichen Dauer als Arbeitszeit berücksichtigt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AZVOPol/12#abs-3 (3) Das Nähere kann durch das für Inneres zuständige Ministerium geregelt werden.

§ 11 § 13