Gesetze / Landesrecht Hessen / 70-282
Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 34, vom 16.12.2015, verkündet am 30.12.2015 · Stand: 23.12.2025 · letzte Änderung: Gesetz vom 16.12.2025
Inhaltsübersicht
- § 1 Hochschulzugangsberechtigung
- § 2 Hochschulzugangsprüfung
- § 3 Zulassungsvoraussetzungen
- § 4 Antragsvoraussetzungen und Zulassung
- § 5 Prüfungsausschüsse
- § 6 Gegenstand der Prüfung
- § 7 Durchführung der Prüfung
- § 8 Bewertung
- § 9 Zeugnis
- § 10 Fernbleiben, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
- § 11 Wiederholung
- § 12 Einsicht in die Prüfungsakten
- § 13 Widerspruchsverfahren
- § 14 Zugangsprüfung für eine Ausbildung an einer staatlich anerkannten Berufsakademie
- § 15 Aufhebung bisherigen Rechts
- § 16 Inkrafttreten
- Anlage zu § 8 Zeugnis
Fundstellen
-
16.12.2015 Verkündung
Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen
GVBl. 2015 Nr. 34, S. 655
verkündet am: 30.12.2015
-
09.06.2022 Änderung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen
GVBl. 2022 Nr. 21, S. 377 (Artikel 1)
in Kraft: 28.06.2022
-
16.12.2025 Änderung
Erstes Bürokratieabbaugesetz
GVBl. 2025 Nr. 110, S. 9 (Artikel 11)
in Kraft: 23.12.2025
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.