Gesetze / Landesrecht Hessen / 70-282

Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 34, vom 16.12.2015, verkündet am 30.12.2015 · Stand: 23.12.2025 · letzte Änderung: Gesetz vom 16.12.2025

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Hochschulzugangsberechtigung
  2. § 2 Hochschulzugangsprüfung
  3. § 3 Zulassungsvoraussetzungen
  4. § 4 Antragsvoraussetzungen und Zulassung
  5. § 5 Prüfungsausschüsse
  6. § 6 Gegenstand der Prüfung
  7. § 7 Durchführung der Prüfung
  8. § 8 Bewertung
  9. § 9 Zeugnis
  10. § 10 Fernbleiben, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
  11. § 11 Wiederholung
  12. § 12 Einsicht in die Prüfungsakten
  13. § 13 Widerspruchsverfahren
  14. § 14 Zugangsprüfung für eine Ausbildung an einer staatlich anerkannten Berufsakademie
  15. § 15 Aufhebung bisherigen Rechts
  16. § 16 Inkrafttreten
  17. Anlage zu § 8 Zeugnis

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.