Gesetze / Landesrecht Hessen / 70-282

§ 7 Durchführung der Prüfung

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 34 · Stand: 23.12.2025

(1) Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses sorgt für eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Prüfung und bestimmt mindestens ein Ausschussmitglied für die Schriftführung. Wird das Prüfungsgespräch ganz oder teilweise von Prüferinnen und Prüfern durchgeführt, die nicht Mitglieder des Prüfungsausschusses sind, haben diese den entsprechenden Prüfungsteil zu protokollieren.

(2) Der Prüfungsausschuss legt die Aufgaben für die schriftliche Prüfung fest. Zwei vom vorsitzenden Mitglied bestimmte Ausschussmitglieder bewerten das Ergebnis der schriftlichen Prüfung. Weichen die Bewertungen voneinander ab, wird das arithmetische Mittel der beiden vergebenen Noten als Note der schriftlichen Prüfung festgesetzt.

(3) Der Prüfungsausschuss kann mit Zustimmung der antragstellenden Person zu dem Prüfungsgespräch Gäste zulassen, die ein fachliches Interesse an der Teilnahme haben, insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen oder der Berufskammern. Die Gäste dürfen an der Beratung des Prüfungsausschusses über das Ergebnis des Prüfungsgesprächs und an der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses nach Abs. 5 nicht teilnehmen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

(4) Die wesentlichen Grundzüge des Prüfungsgesprächs sind in einer Niederschrift festzuhalten. Dazu gehören insbesondere die Gegenstände, auf die sich das Gespräch bezogen hat, die Ergebnisse, die Bewertungen der Ausschussmitglieder, Prüferinnen und Prüfer sowie Beginn und Ende des Gesprächs.

(5) Der Prüfungsausschuss stellt das Ergebnis der Prüfung fest und teilt dieses der antragstellenden Person mit.

(6) Das Prüfungsverfahren soll drei Monate nach Ablauf der jeweiligen Antragsfrist nach § 4 Abs. 1 Satz 2 abgeschlossen sein.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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