Gesetze / Landesrecht Hessen / 322-141

Hessische Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes (Hessische Feuerwehrlaufbahnverordnung – HFeuerwLV)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 15, vom 04.06.2015, verkündet am 18.06.2015 · Stand: 16.07.2019 · letzte Änderung: Verordnung vom 27.04.2018

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. ERSTER ABSCHNITT · Allgemeines
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Laufbahnen
  4. ZWEITER ABSCHNITT · Einstellung, Ausbildung, Prüfungen
  5. Erster Titel · Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst
  6. § 3 Einstellungsvoraussetzungen
  7. § 4 Vorbereitungsdienst
  8. § 5 Probezeit
  9. § 6 Beförderungen
  10. § 6a Gruppenführungsausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
  11. Zweiter Titel · Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst
  12. § 7 Einstellungsvoraussetzungen
  13. § 8 Vorbereitungsdienst
  14. § 9 Aufstieg in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
  15. Dritter Titel · Höherer feuerwehrtechnischer Dienst
  16. § 10 Einstellungsvoraussetzungen
  17. § 11 Vorbereitungsdienst
  18. § 12 Aufstieg in den höheren feuerwehrtechnischen Dienst
  19. DRITTER ABSCHNITT · Anerkennung von erworbenen Berufsqualifikationen
  20. § 13 Zuständigkeit für die Anerkennung von Berufsqualifikationen
  21. VIERTER ABSCHNITT · Übergangs- und Schlussvorschriften
  22. § 14 Übergangsvorschriften
  23. § 15 Aufhebung bisherigen Rechts
  24. § 16 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.