Gesetze / Landesrecht Hessen / HFeuerwLV
HFeuerwLVVIERTER ABSCHNITT
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 15 Aufhebung bisherigen Rechts
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 15 · Stand: 16.07.2019
Die Feuerwehrlaufbahnverordnung vom 21. Dezember 1994 (GVBl. I S. 823, 1995 I S. 84)¹), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218), wird aufgehoben.
¹) Hebt auf FFN 322-110
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.