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HFeuerwLV

VIERTER ABSCHNITT
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 15 Aufhebung bisherigen Rechts

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 15 · Stand: 16.07.2019

Die Feuerwehrlaufbahnverordnung vom 21. Dezember 1994 (GVBl. I S. 823, 1995 I S. 84)¹), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218), wird aufgehoben.

¹) Hebt auf FFN 322-110

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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