Gesetze / Landesrecht Hessen / HFeuerwLV
HFeuerwLVZWEITER ABSCHNITT
Einstellung, Ausbildung, Prüfungen
Zweiter Titel
Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst
§ 7 Einstellungsvoraussetzungen
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 15 · Stand: 16.07.2019
(1) In den Vorbereitungsdienst der Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes kann eingestellt werden, wer
1. höchstens 40 Jahre alt ist,
2. einen Bachelor- oder als gleichwertig anerkannten Studiengang in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Studienfach erfolgreich abgeschlossen hat,
3. nach dem Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens fachlich, körperlich, geistig und nach seiner Persönlichkeit für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst geeignet und befähigt ist und
4. nach Feststellung der gesundheitlichen Eignung durch amtsärztliches Gutachten einschließlich der Untersuchung auf Feststellung der Atemschutztauglichkeit nach den Anforderungen in Nr. 3 der Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV 7) feuerwehrdiensttauglich ist.
(2) Die für die Ernennung zuständige Behörde kann von der Einstellungsaltersgrenze nach Abs. 1 Nr. 1 Ausnahmen zulassen, wenn
1. ein besonderes dienstliches Interesse vorliegt; ein solches ist insbesondere dann gegeben, wenn keine anderen geeigneten Bewerberinnen und Bewerber mit entsprechender Vor- und Ausbildung sowie fachlicher Qualifikation für die Besetzung eines Amtes vorhanden sind und die Gewinnung oder Erhaltung der oder des Bediensteten nur bei Übernahme in das Beamtenverhältnis erreicht werden kann,
2. die Bewerberin oder der Bewerber wegen der Betreuung mindestens eines mit ihr oder ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der tatsächlichen Pflege eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen von einer Bewerbung vor dem Erreichen der in Abs. 1 Nr. 1 festgelegten Einstellungsaltersgrenze abgesehen hat.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.