Gesetze / Landesrecht Hessen / HFeuerwLV
HFeuerwLVVIERTER ABSCHNITT
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 16 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 15 · Stand: 16.07.2019
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.