Gesetze / Landesrecht Hessen / 320-212
Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2018 Nr. 6, vom 12.04.2018, verkündet am 09.05.2018 · Stand: 01.04.2022 · letzte Änderung: Verordnung vom 12.04.2022
Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- ERSTER TEIL · Zuständigkeiten nach dem Hessischen Beamtengesetz und dem Beamtenstatusgesetz
- § 1
- § 2
- § 2a
- § 3
- ZWEITER TEIL · Zuständigkeiten nach laufbahnrechtlichen Vorschriften
- § 4
- DRITTER TEIL · Zuständigkeiten nach der Hessischen Arbeitszeitverordnung
- § 5
- VIERTER TEIL · Zuständigkeiten nach der Hessischen Beihilfenverordnung
- § 6
- FÜNFTER TEIL · Zuständigkeiten nach der Dienstjubiläumsverordnung
- § 7
- SECHSTER TEIL · Zuständigkeiten nach urlaubsrechtlichen Vorschriften
- § 8
- § 9
- SIEBTER TEIL · Zuständigkeiten nach dem Hessischen Reisekostengesetz und dem Hessischen Umzugskostengesetz
- § 10
- ACHTER TEIL · Zuständigkeiten in Besoldungsangelegenheiten
- § 11
- § 12
- § 13
- NEUNTER TEIL · Zuständigkeiten nach dem Hessischen Disziplinargesetz
- § 14
- ZEHNTER TEIL · Schlussvorschriften
- § 15
- § 16
Fundstellen
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12.04.2018 Verkündung
Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst
GVBl. 2018 Nr. 6, S. 164
verkündet am: 09.05.2018
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12.04.2022 Änderung
Verordnung zur Zentralisierung der Dienstunfallfürsorge, des Sachschadensersatzes und der Regressverfahren beim Regierungspräsidium Kassel
GVBl. 2022 Nr. 13, S. 216 (Artikel 8)
in Kraft: 01.04.2022
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.