Gesetze / Landesrecht Hessen / 320-212
ZEHNTER TEIL
Schlussvorschriften
§ 15
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2018 Nr. 6 · Stand: 01.04.2022
Die Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten und Versorgungsangelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 26. März 2012 (GVBl. S. 62)¹), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Januar 2014 (GVBl. S. 21), wird aufgehoben.
¹) Hebt auf FFN 320-195
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.