Gesetze / Landesrecht Hessen / 300-47

Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2018 Nr. 6, vom 03.05.2018, verkündet am 09.05.2018 · Stand: 23.12.2025 · letzte Änderung: Gesetz vom 16.12.2025

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. ERSTER TEIL · Gemeinsame Bestimmungen
  3. Erster Abschnitt · Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
  4. § 1 Anwendungsbereich
  5. § 2 Begriffsbestimmungen
  6. Zweiter Abschnitt · Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  7. § 3 Verarbeitung personenbezogener Daten, Auftragsverarbeitung
  8. § 4 Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
  9. Dritter Abschnitt · Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen
  10. § 5 Benennung
  11. § 6 Rechtsstellung
  12. § 7 Aufgaben
  13. Vierter Abschnitt · Die oder der Hessische Datenschutzbeauftragte
  14. § 8 Rechtsstellung und Unabhängigkeit
  15. § 9 Wahl
  16. § 10 Persönliche Voraussetzungen
  17. § 11 Amtsverhältnis
  18. § 12 Verschwiegenheitspflicht
  19. § 13 Zuständigkeit und Aufgaben
  20. § 14 Befugnisse
  21. § 15 Gutachten und Untersuchungen, Tätigkeitsbericht
  22. § 16 Informationspflichten
  23. § 17 Benachteiligungsverbot bei Anrufung der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten
  24. § 18 Personal- und Sachausstattung
  25. Fünfter Abschnitt · Rechtsbehelfe
  26. § 19 Gerichtlicher Rechtsschutz
  27. ZWEITER TEIL · Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679
  28. Erster Abschnitt · Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
  29. Erster Titel · Verarbeitung personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken
  30. § 20 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
  31. § 21 Verarbeitung zu anderen Zwecken
  32. § 22 Datenübermittlungen durch öffentliche Stellen
  33. Zweiter Titel · Besondere Verarbeitungssituationen
  34. § 23 Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
  35. § 24 Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
  36. § 25 Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
  37. § 26 Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbehördliche Untersuchungen im Fall von Geheimhaltungspflichten
  38. § 27 Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
  39. § 28 Datenverarbeitung des Hessischen Rundfunks zu journalistischen Zwecken
  40. § 28a Datenverarbeitung bei öffentlichen Auszeichnungen und Ehrungen
  41. § 28b Datenverarbeitung in Gnadenverfahren
  42. § 28c Datenübermittlung durch berufsständische Versorgungseinrichtungen
  43. Dritter Titel · Rechte des Landtags und der kommunalen Vertretungsorgane
  44. § 29 Auskunftsrecht des Landtags und der kommunalen Vertretungsorgane
  45. § 30 Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Landtag und die kommunalen Vertretungsorgane
  46. Zweiter Abschnitt · Rechte der betroffenen Person
  47. § 31 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
  48. § 32 Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
  49. § 33 Auskunftsrecht der betroffenen Person
  50. § 34 Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
  51. § 35 Widerspruchsrecht
  52. Dritter Abschnitt · Sanktionen
  53. § 36 Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren bei Verstößen nach Artikel 83 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679
  54. § 37 Strafvorschriften
  55. § 38 Bußgeldvorschriften
  56. Vierter Abschnitt · Gemeinsame Verfahren, Gemeinsam Verantwortliche
  57. § 39 Gemeinsame Verfahren, Gemeinsam Verantwortliche
  58. DRITTER TEIL · Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 1 Absatz 1der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
  59. Erster Abschnitt · Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  60. § 40 Anwendungsbereich
  61. § 41 Begriffsbestimmungen
  62. § 42 Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  63. Zweiter Abschnitt · Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  64. § 43 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
  65. § 44 Verarbeitung zu anderen Zwecken
  66. § 45 Verarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken, archivarischen oder statistischen Zwecken
  67. § 46 Einwilligung
  68. § 47 Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen
  69. § 48 Datengeheimnis
  70. § 49 Automatisierte Einzelentscheidung
  71. Dritter Abschnitt · Rechte der betroffenen Person
  72. § 50 Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen
  73. § 51 Benachrichtigung betroffener Personen
  74. § 52 Auskunftsrecht
  75. § 53 Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
  76. § 54 Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
  77. § 55 Anrufung der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten
  78. § 56 Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten oder bei deren oder dessen Untätigkeit
  79. Vierter Abschnitt · Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
  80. § 57 Auftragsverarbeitung
  81. § 58 Gemeinsame Verfahren, Gemeinsam Verantwortliche
  82. § 59 Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
  83. § 60 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Hessische Datenschutzbeauftragte oder den Hessischen Datenschutzbeauftragten
  84. § 61 Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
  85. § 62 Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
  86. § 63 Zusammenarbeit mit der oder dem Hessischen Datenschutzbeauftragten
  87. § 64 Vorherige Konsultation der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten
  88. § 65 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  89. § 66 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
  90. § 67 Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen
  91. § 68 Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen
  92. § 69 Qualitätssicherung personenbezogener Daten vor deren Übermittlung
  93. § 70 Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung
  94. § 71 Protokollierung
  95. § 72 Vertrauliche Meldung von Verstößen
  96. Fünfter Abschnitt · Datenübermittlungen an Drittländer und an internationale Organisationen
  97. § 73 Allgemeine Voraussetzungen
  98. § 74 Datenübermittlung bei geeigneten Garantien
  99. § 75 Ausnahmen für eine Datenübermittlung ohne geeignete Garantien
  100. § 76 Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittländern
  101. Sechster Abschnitt · Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
  102. § 77 Gegenseitige Amtshilfe
  103. Siebter Abschnitt · Haftung und Sanktionen
  104. § 78 Schadensersatz und Entschädigung
  105. § 79 Strafvorschriften
  106. VIERTER TEIL · Informationsfreiheit
  107. § 80 Anspruch auf Informationszugang
  108. § 81 Anwendungsbereich
  109. § 82 Schutz besonderer öffentlicher und privater Belange
  110. § 83 Schutz personenbezogener Daten
  111. § 84 Schutz behördlicher Entscheidungsprozesse
  112. § 85 Antrag
  113. § 86 Verfahren bei Beteiligung Dritter
  114. § 87 Entscheidung
  115. § 88 Kosten
  116. § 89 Die oder der Hessische Informationsfreiheitsbeauftragte
  117. FÜNFTER TEIL · Übergangs- und Schlussvorschriften
  118. § 90 Übergangsvorschriften
  119. § 91 Inkrafttreten
  120. Anlage : Verwaltungskostenverzeichnis

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.