Gesetze / Landesrecht Hessen / HDSIG
HDSIGFÜNFTER TEIL
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 91 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2018 Nr. 6 · Stand: 23.12.2025
Dieses Gesetz tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.