Gesetze / VO (EU) 2016/1012 · CELEX 32016R1012
Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“)
69 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Allgemeine Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial sowie für die Verbringung derselben in die Union
- Art 4 Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
- Art 5 Verweigerung der Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
- Art 6 Einreichung eines geänderten Zuchtprogramms bei Verweigerung bzw. Entzug der Anerkennung von Zuchtverbänden oder Zuchtunternehmen bei Fehlen von genehmigten Zuchtprogrammen
- Art 7 Liste der anerkannten Zuchtverbände und Zuchtunternehmen
- Art 8 Genehmigung der Zuchtprogramme von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
- Art 9 Änderungen an einem genehmigten Zuchtprogramm
- Art 10 Ausnahmen von Artikel 8 Absatz 3 betreffend die Genehmigung von Zuchtprogrammen
- Art 11 Verweigerung der Genehmigung eines Zuchtprogramms
- Art 12 Meldung und Genehmigung von Zuchtprogrammen, die in anderen Mitgliedstaaten als dem Mitgliedstaat durchgeführt werden, in dem der Zuchtverband oder das Zuchtunternehmen anerkannt ist
- Art 13 Rechte von Züchtern, die an gemäß Artikel 8 Absatz 3 und gegebenenfalls Artikel 12 genehmigten Zuchtprogrammen teilnehmen
- Art 14 Rechte und Pflichten von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
- Art 15 Gliederung der Zuchtbücher
- Art 16 Hauptabteilung der Zuchtbücher
- Art 17 Zusätzliche Abteilungen der Zuchtbücher
- Art 18 Eintragung reinrassiger Zuchttiere in die Hauptabteilung des Zuchtbuchs
- Art 19 Ausnahmeregelungen von den Anforderungen an die Eintragung von Tieren in der Hauptabteilung von Zuchtbüchern bei der Züchtung einer neuen Rasse oder der Wiederherstellung einer Rasse
- Art 20 Erfassung von Tieren in zusätzlichen Abteilungen und Aufstiegsregeln für deren Nachkommen in die Hauptabteilung
- Art 21 Zulassung reinrassiger Zuchttiere und deren Zuchtmaterial zur Zucht
- Art 22 Methoden zur Überprüfung der Identität
- Art 23 Eintragung von Hybridzuchtschweinen in Zuchtregister
- Art 24 Zulassung von Hybridzuchtschweinen und deren Zuchtmaterial zur Zucht
- Art 25 Methoden der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
- Art 26 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse betreffend die Anforderungen an Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
- Art 27 Durchführung der Leistungsprüfung und der Zuchtwertschätzung
- Art 28 Pflichten von Zuchtverbänden, Zuchtunternehmen und dritten Stellen, die Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen durchführen
- Art 29 Referenzzentren der Europäischen Union
- Art 30 Ausstellung, Inhalt und Form von Tierzuchtbescheinigungen für Zuchttiere und deren Zuchtmaterial
- Art 31 Ausnahmeregelungen bezüglich der Anforderungen an Ausstellung, Inhalt und Form von Tierzuchtbescheinigungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial
- Art 32 Ausnahmeregelungen für die Form von Tierzuchtbescheinigungen für reinrassige Zuchtequiden
- Art 33 Ausnahmeregelungen bezüglich der Anforderungen an Ausstellung, Inhalt und Form von Tierzuchtbescheinigungen für die Verbringung von Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in die Union
- Art 34 Auflistung von Zuchtstellen
- Art 35 Gleichwertigkeit der für die Tierzucht in Drittländern angewandten Maßnahmen
- Art 36 Eintragung von in die Union verbrachten Zuchttieren und aus in die Union verbrachtem Zuchtmaterial erzeugten Nachkommen in Zuchtbücher oder Zuchtregister
- Art 37 Kontrollen für den Anspruch auf den Regelzollsatz für reinrassige Zuchttiere, die in die Union verbracht werden
- Art 38 Zuständige Behörden, die ein Zuchtprogramm bei reinrassigen Zuchttieren durchführen
- Art 39 Benennung der zuständigen Behörden
- Art 40 Einhaltung der Bestimmungen durch die zuständigen Behörden, die Zuchtprogramme durchführen
- Art 41 Allgemeine Pflichten der zuständigen Behörden
- Art 42 Geheimhaltungspflichten der zuständigen Behörden
- Art 43 Bestimmungen über amtliche Kontrollen
- Art 44 Transparenz der amtlichen Kontrollen
- Art 45 Schriftliche Aufzeichnungen über die amtlichen Kontrollen
- Art 46 Pflichten von Akteuren, die amtlichen Kontrollen oder anderen amtlichen Tätigkeiten unterliegen
- Art 47 Maßnahmen im Fall eines Verstoßes
- Art 48 Zusammenarbeit und Amtshilfe
- Art 49 Unterrichtung der Kommission und der Mitgliedstaaten anhand von Informationen von Drittländern
- Art 50 Koordinierungs- und Folgemaßnahmen der Kommission
- Art 51 Allgemeine Grundsätze für die Finanzierung der amtlichen Kontrollen
- Art 52 Sanktionen
- Art 53 Kommissionskontrollen in den Mitgliedstaaten
- Art 54 Berichte der Kommission über die von ihren Experten in den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen
- Art 55 Pflichten der Mitgliedstaaten in Bezug auf Kommissionskontrollen
- Art 56 Schwere Störungen im Kontrollsystem eines Mitgliedstaats
- Art 57 Kommissionskontrollen in Drittländern
- Art 58 Häufigkeit und Organisation der Kommissionskontrollen in Drittländern
- Art 59 Berichte der Kommission über die von ihren Experten in Drittländern durchgeführten Kontrollen
- Art 60 Festlegung besonderer Maßnahmen für die Verbringung von Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in die Union
- Art 61 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 62 Ausschussverfahren
- Art 63 Übergangsmaßnahmen in Verbindung mit dem Datum der Annahme bestimmter Durchführungsrechtsakte
- Art 64 Aufhebungen und Übergangsmaßnahmen
- Art 65 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 652/2014
- Art 66 Änderungen der Richtlinie 89/608/EWG
- Art 67 Änderungen der Richtlinie 90/425/EWG
- Art 68 Umsetzung
- Art 69 Inkrafttreten und Anwendbarkeit