Gesetze / VO (EU) 2016/1012 · CELEX 32016R1012

Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“)

69 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
  2. Art 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art 3 Allgemeine Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial sowie für die Verbringung derselben in die Union
  4. Art 4 Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
  5. Art 5 Verweigerung der Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
  6. Art 6 Einreichung eines geänderten Zuchtprogramms bei Verweigerung bzw. Entzug der Anerkennung von Zuchtverbänden oder Zuchtunternehmen bei Fehlen von genehmigten Zuchtprogrammen
  7. Art 7 Liste der anerkannten Zuchtverbände und Zuchtunternehmen
  8. Art 8 Genehmigung der Zuchtprogramme von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
  9. Art 9 Änderungen an einem genehmigten Zuchtprogramm
  10. Art 10 Ausnahmen von Artikel 8 Absatz 3 betreffend die Genehmigung von Zuchtprogrammen
  11. Art 11 Verweigerung der Genehmigung eines Zuchtprogramms
  12. Art 12 Meldung und Genehmigung von Zuchtprogrammen, die in anderen Mitgliedstaaten als dem Mitgliedstaat durchgeführt werden, in dem der Zuchtverband oder das Zuchtunternehmen anerkannt ist
  13. Art 13 Rechte von Züchtern, die an gemäß Artikel 8 Absatz 3 und gegebenenfalls Artikel 12 genehmigten Zuchtprogrammen teilnehmen
  14. Art 14 Rechte und Pflichten von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
  15. Art 15 Gliederung der Zuchtbücher
  16. Art 16 Hauptabteilung der Zuchtbücher
  17. Art 17 Zusätzliche Abteilungen der Zuchtbücher
  18. Art 18 Eintragung reinrassiger Zuchttiere in die Hauptabteilung des Zuchtbuchs
  19. Art 19 Ausnahmeregelungen von den Anforderungen an die Eintragung von Tieren in der Hauptabteilung von Zuchtbüchern bei der Züchtung einer neuen Rasse oder der Wiederherstellung einer Rasse
  20. Art 20 Erfassung von Tieren in zusätzlichen Abteilungen und Aufstiegsregeln für deren Nachkommen in die Hauptabteilung
  21. Art 21 Zulassung reinrassiger Zuchttiere und deren Zuchtmaterial zur Zucht
  22. Art 22 Methoden zur Überprüfung der Identität
  23. Art 23 Eintragung von Hybridzuchtschweinen in Zuchtregister
  24. Art 24 Zulassung von Hybridzuchtschweinen und deren Zuchtmaterial zur Zucht
  25. Art 25 Methoden der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
  26. Art 26 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse betreffend die Anforderungen an Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
  27. Art 27 Durchführung der Leistungsprüfung und der Zuchtwertschätzung
  28. Art 28 Pflichten von Zuchtverbänden, Zuchtunternehmen und dritten Stellen, die Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen durchführen
  29. Art 29 Referenzzentren der Europäischen Union
  30. Art 30 Ausstellung, Inhalt und Form von Tierzuchtbescheinigungen für Zuchttiere und deren Zuchtmaterial
  31. Art 31 Ausnahmeregelungen bezüglich der Anforderungen an Ausstellung, Inhalt und Form von Tierzuchtbescheinigungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial
  32. Art 32 Ausnahmeregelungen für die Form von Tierzuchtbescheinigungen für reinrassige Zuchtequiden
  33. Art 33 Ausnahmeregelungen bezüglich der Anforderungen an Ausstellung, Inhalt und Form von Tierzuchtbescheinigungen für die Verbringung von Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in die Union
  34. Art 34 Auflistung von Zuchtstellen
  35. Art 35 Gleichwertigkeit der für die Tierzucht in Drittländern angewandten Maßnahmen
  36. Art 36 Eintragung von in die Union verbrachten Zuchttieren und aus in die Union verbrachtem Zuchtmaterial erzeugten Nachkommen in Zuchtbücher oder Zuchtregister
  37. Art 37 Kontrollen für den Anspruch auf den Regelzollsatz für reinrassige Zuchttiere, die in die Union verbracht werden
  38. Art 38 Zuständige Behörden, die ein Zuchtprogramm bei reinrassigen Zuchttieren durchführen
  39. Art 39 Benennung der zuständigen Behörden
  40. Art 40 Einhaltung der Bestimmungen durch die zuständigen Behörden, die Zuchtprogramme durchführen
  41. Art 41 Allgemeine Pflichten der zuständigen Behörden
  42. Art 42 Geheimhaltungspflichten der zuständigen Behörden
  43. Art 43 Bestimmungen über amtliche Kontrollen
  44. Art 44 Transparenz der amtlichen Kontrollen
  45. Art 45 Schriftliche Aufzeichnungen über die amtlichen Kontrollen
  46. Art 46 Pflichten von Akteuren, die amtlichen Kontrollen oder anderen amtlichen Tätigkeiten unterliegen
  47. Art 47 Maßnahmen im Fall eines Verstoßes
  48. Art 48 Zusammenarbeit und Amtshilfe
  49. Art 49 Unterrichtung der Kommission und der Mitgliedstaaten anhand von Informationen von Drittländern
  50. Art 50 Koordinierungs- und Folgemaßnahmen der Kommission
  51. Art 51 Allgemeine Grundsätze für die Finanzierung der amtlichen Kontrollen
  52. Art 52 Sanktionen
  53. Art 53 Kommissionskontrollen in den Mitgliedstaaten
  54. Art 54 Berichte der Kommission über die von ihren Experten in den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen
  55. Art 55 Pflichten der Mitgliedstaaten in Bezug auf Kommissionskontrollen
  56. Art 56 Schwere Störungen im Kontrollsystem eines Mitgliedstaats
  57. Art 57 Kommissionskontrollen in Drittländern
  58. Art 58 Häufigkeit und Organisation der Kommissionskontrollen in Drittländern
  59. Art 59 Berichte der Kommission über die von ihren Experten in Drittländern durchgeführten Kontrollen
  60. Art 60 Festlegung besonderer Maßnahmen für die Verbringung von Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in die Union
  61. Art 61 Ausübung der Befugnisübertragung
  62. Art 62 Ausschussverfahren
  63. Art 63 Übergangsmaßnahmen in Verbindung mit dem Datum der Annahme bestimmter Durchführungsrechtsakte
  64. Art 64 Aufhebungen und Übergangsmaßnahmen
  65. Art 65 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 652/2014
  66. Art 66 Änderungen der Richtlinie 89/608/EWG
  67. Art 67 Änderungen der Richtlinie 90/425/EWG
  68. Art 68 Umsetzung
  69. Art 69 Inkrafttreten und Anwendbarkeit