Gesetze / VO (EG) Nr. 1221/2009 · CELEX 02009R1221-20230712
Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG
52 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Zielsetzung
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Bestimmung der zuständigen Stelle
- Art 4 Vorbereitung der Registrierung
- Art 5 Registrierungsantrag
- Art 6 Verlängerung der EMAS-Registrierung
- Art 7 Ausnahmeregelung für kleine Organisationen
- Art 8 Wesentliche Änderungen
- Art 9 Interne Umweltbetriebsprüfung
- Art 10 Verwendung des EMAS-Logos
- Art 11 Benennung und Aufgaben der zuständigen Stellen
- Art 12 Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Registrierungsverfahren
- Art 13 Registrierung von Organisationen
- Art 14 Verlängerung der EMAS-Registrierung
- Art 15 Aussetzung oder Streichung der Registrierung von Organisationen
- Art 16 Forum der zuständigen Stellen
- Art 17 Bewertung der zuständigen Stellen durch Fachkollegen
- Art 18 Aufgaben der Umweltgutachter
- Art 19 Häufigkeit der Begutachtungen
- Art 20 Anforderungen an Umweltgutachter
- Art 21 Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die als natürliche Personen eigenständig Begutachtungen und Validierungen durchführen
- Art 22 Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in Drittländern durchführen
- Art 23 Aufsicht über Umweltgutachter
- Art 24 Zusätzliche Vorschriften für die Aufsicht über Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat als dem Akkreditierungs- oder Zulassungsmitgliedstaat durchführen
- Art 25 Bedingungen für die Begutachtung und Validierung
- Art 26 Begutachtung und Validierung von kleinen Organisationen
- Art 27 Bedingungen für Begutachtungen und Validierungen in Drittländern
- Art 28 Verfahren der Akkreditierung und Erteilung von Zulassungen
- Art 29 Aussetzung und Entzug der Akkreditierung oder Zulassung
- Art 30 Forum der Akkreditierungs- und Zulassungsstellen
- Art 31 Bewertung der Akkreditierungs- und Zulassungsstellen durch Fachkollegen
- Art 32 Unterstützung der Organisationen bei der Einhaltung von Umweltvorschriften
- Art 33 Werbeprogramm für EMAS
- Art 34 Information
- Art 35 Werbemaßnahmen
- Art 36 Förderung der Teilnahme von kleinen Organisationen
- Art 37 Clusterkonzept und schrittweises Vorgehen
- Art 38 EMAS und andere Strategien und Instrumente der Gemeinschaft
- Art 39 Gebühren
- Art 40 Nichteinhaltung von Vorschriften
- Art 41 Information und Berichterstattung an die Kommission
- Art 42 Information
- Art 43 Zusammenarbeit und Koordinierung
- Art 44 Einbindung von EMAS in andere Umweltstrategien und -instrumente der Gemeinschaft
- Art 45 Beziehungen zu anderen Umweltmanagementsystemen
- Art 46 Ausarbeitung von Referenzdokumenten und Anleitungen
- Art 47 Berichterstattung
- Art 48 Änderung der Anhänge
- Art 49 Ausschussverfahren
- Art 50 Überarbeitung
- Art 51 Aufhebung und Übergangsbestimmungen
- Art 52 Inkrafttreten