Gesetze / VO (EG) Nr. 1221/2009

VO (EG) Nr. 1221/2009

Art 37 Clusterkonzept und schrittweises Vorgehen

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1221-2009/37#abs-1 (1) Die Mitgliedstaaten fordern die Kommunalbehörden dazu auf, unter Beteiligung von Industrieverbänden, Handelskammern und anderen betroffenen Beteiligten Clustern von Organisationen dabei behilflich zu sein, die Registrierungsanforderungen gemäß den Artikeln 4, 5 und 6 zu erfüllen. Jede einem Cluster angehörende Organisation wird getrennt registriert.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1221-2009/37#abs-2 (2) Die Mitgliedstaaten fordern die Organisationen zur Anwendung eines Umweltmanagementsystems auf. Sie fördern insbesondere ein schrittweises Vorgehen, das zu einer EMAS-Registrierung führt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1221-2009/37#abs-3 (3) Bei der Anwendung von Systemen, die gemäß den Absätzen 1 und 2 erstellt werden, sind unnötige Kosten für die Teilnehmer, insbesondere kleine Organisationen, zu vermeiden.

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