Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LVO · GV. NRW. 2025 S. 464
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen
55 Normen · ausgefertigt 27.05.2025 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Abschnitt 1
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 (weggefallen)
- § 3 Zuständigkeiten für Entscheidungen
- § 4 Laufbahnrechtlicher Befähigungserwerb
- § 5 Probezeit
- § 6 Nachteilsausgleich
- § 7 Beförderung, Erprobungszeit
- § 8 Beurteilung von Landesbeamtinnen und Landesbeamten
- § 9 Nachzeichnung dienstlicher Beurteilungen
- § 10 Dienstzeit
- § 11 Laufbahnwechsel
- § 12 Einstellung im Beförderungsamt
- § 13 Erleichterung für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderteMenschen
- § 14 Ausnahmen
- Unterabschnitt 2 Zugang zu den Laufbahnen
- § 15 Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst
- § 16 Laufbahnen besonderer Fachrichtung, Anforderungenund Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit
- Abschnitt 2 Berufliche Entwicklung
- § 17 Fortbildung und Personalentwicklung
- Unterabschnitt 1 Berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 1
- § 18 Beförderungsvoraussetzungen
- Unterabschnitt 2 Aufstieg von der Laufbahngruppe 1 in die Laufbahngruppe 2
- § 19 Grundsätzliche Regelungen
- § 20 Ausbildungsaufstieg
- § 21 Qualifizierungsaufstieg
- § 22 Aufstieg in bestimmte Aufgabenbereiche
- § 23 Aufstieg durch Bachelor- oder Diplomstudiummit dem Ziel der Spezialisierung
- Unterabschnitt 3 Berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2
- § 24 Allgemeine Beförderungsvoraussetzungen
- § 25 Modulare Qualifizierung
- § 26 Masterstudium
- § 27 Masterstudium mit dem Ziel der Spezialisierung
- § 28 Berufliche Entwicklung in leitenden Funktionenan obersten Landesbehörden
- Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für Lehrkräfte an Schulen sowie für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Hochschulen
- Unterabschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
- § 29 Allgemeines
- § 30 Befähigung
- § 31 Probezeit
- § 32 Laufbahnwechsel
- § 33 Befähigung für den Schulaufsichtsdienst und für Ämtermit überwiegend pädagogischen Aufgaben
- Unterabschnitt 2 Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen
- § 34 Befähigung für Werkstattlehrkräfte
- § 35 Befähigung für Fachlehrkräfte an berufsbildenden Schulen
- § 36 Befähigung für Technische Lehrkräfte
- § 37 Befähigung für eine Tätigkeit als Lehrkraft an Berufskollegsmit einer beruflichen Fachrichtung
- Unterabschnitt 3 Lehrkräfte an Förderschulen
- § 38 Befähigung für Fachlehrkräfte an Förderschulen
- Unterabschnitt 4 Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Hochschulen
- § 39 Befähigung für Fachlehrkräfte als Lehrkräftefür besondere Aufgaben
- § 40 Befähigung für Studienrätinnen und Studienräte
- § 41 Befähigung für Akademische Rätinnen und Akademische Räte als wissenschaftlicheoder künstlerische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter an einer Hochschule
- § 42 Befähigung für Studienrätinnen und Studienräte im Hochschuldienst
- Abschnitt 4 Besondere Vorschriften für Beamtinnen und Beamte der Gemeinden und Gemeindeverbände
- § 43 Ausbildung und Prüfung
- § 44 Zugangsvoraussetzungen für Leiterinnen und Leitervon Versorgungs- und Verkehrsbetrieben
- § 45 Zugangsvoraussetzungen für Leiterinnen und Leiter sowie für Lehrendean Studieninstituten für kommunale Verwaltung
- Abschnitt 5 Besondere Vorschriften für einzelne Gruppen von Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter
- § 46 Aufstiegs- und Beförderungsregelungen für Beamtinnen und Beamteder Landtagsverwaltung, des Geschäftsbereichs des Landesrechnungshofssowie der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
- § 47 Richterinnen und Richter
- § 48 Beamtinnen und Beamte im Geschäftsbereichdes für Justiz zuständigen Ministeriums
- § 49 Praxisaufstieg für die Finanzverwaltung und im Geschäftsbereichdes für Justiz zuständigen Ministeriums
- Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 50 Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung
- § 51 Vor dem 1. April 2009 außerhalb des Geltungsbereichesdieser Verordnung erworbene Befähigungen
- § 52 Früher erworbene Befähigungen
- § 53 Zuordnung der Laufbahnen besonderer Fachrichtung, besondere Anforderungenan die Ausbildung, Regelungen zur hauptberuflichen Tätigkeit
- § 54 Übergangsregelung
- § 55 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 Anlage 1
- Anlage 2 Anlage 2
- Anlage 3 Anlage 3