Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LVO · GV. NRW. 2025 S. 464

Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen

55 Normen · ausgefertigt 27.05.2025 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Abschnitt 1
  3. Unterabschnitt 1 Allgemeines
  4. § 1 Geltungsbereich
  5. § 2 (weggefallen)
  6. § 3 Zuständigkeiten für Entscheidungen
  7. § 4 Laufbahnrechtlicher Befähigungserwerb
  8. § 5 Probezeit
  9. § 6 Nachteilsausgleich
  10. § 7 Beförderung, Erprobungszeit
  11. § 8 Beurteilung von Landesbeamtinnen und Landesbeamten
  12. § 9 Nachzeichnung dienstlicher Beurteilungen
  13. § 10 Dienstzeit
  14. § 11 Laufbahnwechsel
  15. § 12 Einstellung im Beförderungsamt
  16. § 13 Erleichterung für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderteMenschen
  17. § 14 Ausnahmen
  18. Unterabschnitt 2 Zugang zu den Laufbahnen
  19. § 15 Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst
  20. § 16 Laufbahnen besonderer Fachrichtung, Anforderungenund Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit
  21. Abschnitt 2 Berufliche Entwicklung
  22. § 17 Fortbildung und Personalentwicklung
  23. Unterabschnitt 1 Berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 1
  24. § 18 Beförderungsvoraussetzungen
  25. Unterabschnitt 2 Aufstieg von der Laufbahngruppe 1 in die Laufbahngruppe 2
  26. § 19 Grundsätzliche Regelungen
  27. § 20 Ausbildungsaufstieg
  28. § 21 Qualifizierungsaufstieg
  29. § 22 Aufstieg in bestimmte Aufgabenbereiche
  30. § 23 Aufstieg durch Bachelor- oder Diplomstudiummit dem Ziel der Spezialisierung
  31. Unterabschnitt 3 Berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2
  32. § 24 Allgemeine Beförderungsvoraussetzungen
  33. § 25 Modulare Qualifizierung
  34. § 26 Masterstudium
  35. § 27 Masterstudium mit dem Ziel der Spezialisierung
  36. § 28 Berufliche Entwicklung in leitenden Funktionenan obersten Landesbehörden
  37. Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für Lehrkräfte an Schulen sowie für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Hochschulen
  38. Unterabschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
  39. § 29 Allgemeines
  40. § 30 Befähigung
  41. § 31 Probezeit
  42. § 32 Laufbahnwechsel
  43. § 33 Befähigung für den Schulaufsichtsdienst und für Ämtermit überwiegend pädagogischen Aufgaben
  44. Unterabschnitt 2 Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen
  45. § 34 Befähigung für Werkstattlehrkräfte
  46. § 35 Befähigung für Fachlehrkräfte an berufsbildenden Schulen
  47. § 36 Befähigung für Technische Lehrkräfte
  48. § 37 Befähigung für eine Tätigkeit als Lehrkraft an Berufskollegsmit einer beruflichen Fachrichtung
  49. Unterabschnitt 3 Lehrkräfte an Förderschulen
  50. § 38 Befähigung für Fachlehrkräfte an Förderschulen
  51. Unterabschnitt 4 Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Hochschulen
  52. § 39 Befähigung für Fachlehrkräfte als Lehrkräftefür besondere Aufgaben
  53. § 40 Befähigung für Studienrätinnen und Studienräte
  54. § 41 Befähigung für Akademische Rätinnen und Akademische Räte als wissenschaftlicheoder künstlerische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter an einer Hochschule
  55. § 42 Befähigung für Studienrätinnen und Studienräte im Hochschuldienst
  56. Abschnitt 4 Besondere Vorschriften für Beamtinnen und Beamte der Gemeinden und Gemeindeverbände
  57. § 43 Ausbildung und Prüfung
  58. § 44 Zugangsvoraussetzungen für Leiterinnen und Leitervon Versorgungs- und Verkehrsbetrieben
  59. § 45 Zugangsvoraussetzungen für Leiterinnen und Leiter sowie für Lehrendean Studieninstituten für kommunale Verwaltung
  60. Abschnitt 5 Besondere Vorschriften für einzelne Gruppen von Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter
  61. § 46 Aufstiegs- und Beförderungsregelungen für Beamtinnen und Beamteder Landtagsverwaltung, des Geschäftsbereichs des Landesrechnungshofssowie der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
  62. § 47 Richterinnen und Richter
  63. § 48 Beamtinnen und Beamte im Geschäftsbereichdes für Justiz zuständigen Ministeriums
  64. § 49 Praxisaufstieg für die Finanzverwaltung und im Geschäftsbereichdes für Justiz zuständigen Ministeriums
  65. Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussbestimmungen
  66. § 50 Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung
  67. § 51 Vor dem 1. April 2009 außerhalb des Geltungsbereichesdieser Verordnung erworbene Befähigungen
  68. § 52 Früher erworbene Befähigungen
  69. § 53 Zuordnung der Laufbahnen besonderer Fachrichtung, besondere Anforderungenan die Ausbildung, Regelungen zur hauptberuflichen Tätigkeit
  70. § 54 Übergangsregelung
  71. § 55 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  72. Schlussformel
  73. Anlage 1 Anlage 1
  74. Anlage 2 Anlage 2
  75. Anlage 3 Anlage 3