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LVO

Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für Lehrkräfte an Schulen sowie für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Hochschulen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Für Abschnitt 3 LVO liegt kein Text vor.

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