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LVO

§ 50 Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/nw-34393--2025/50#abs-1 (1) Abweichend von § 6 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b des Landesbeamtengesetzes kann für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung auch zugelassen werden, wer nach Ableisten einer Berufsausbildung die Prüfung als

1. Technikerin und Techniker an einer Fachakademie oder einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Technikerschule,

2. Meisterin und Meister im Handwerk,

3. Industriemeisterin und Industriemeister oder

4. Bachelor Professional

bestanden hat.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/nw-34393--2025/50#abs-2 (2) Im Falle des Vorliegens der Zugangsvoraussetzungen nach § 6 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b des Landesbeamtengesetzes oder des Absatzes 1 beträgt die Dauer des Vorbereitungsdienstes mindestens zwölf Monate. Der Vorbereitungsdienst soll sich in diesen Fällen auf eine Ausbildung in fachbezogenen Schwerpunktbereichen der Laufbahn beschränken.

§ 49 § 51