Gesetze / Wertpapierhandelsgesetz

WpHG

§ 13 Sofortiger Vollzug

Bank- und KapitalmarktrechtBund4 Fassungen

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach § 6 Absatz 1 bis 14 und den §§ 7 bis 10 haben keine aufschiebende Wirkung.

§ 10a § 12