Gesetze / Wertpapierhandelsgesetz
WpHG§ 13 Sofortiger Vollzug
Stand: 30.12.2024
Wird zitiert von 51
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Nach Gewicht
- BGH, 10.07.2018 – II ZB 24/14Kapitalanleger-Musterverfahren: Veröffentlichung von Insiderinformationen in Form eines Aufsichtsratsbeschlusses; Haftung ehemaliger Vorstandsmitglieder einer börsennotierten Aktiengesellschaft und Kursrelevanz der Verfolgung solcher Schadensersatzansprüche; Anfechtbarkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Erweiterung des MusterverfahrensZitiert von 30
- BGH, 17.12.2020 – II ZB 31/14Kapitalanleger-Musterverfahren: Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Vorlagebeschlusses; Haftung des Emittenten wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen; Erwerb von Finanzinstrumenten durch Zeichnung von Aktien aus einer KapitalerhöhungZitiert von 33
- OLG Frankfurt am Main, 20.08.2014 – 23 Kap 1/08Zitiert von 1
- LG Braunschweig, 05.08.2016 – 5 OH 62/16Zitiert von 10
- OLG Stuttgart, 27.03.2019 – 20 Kap 2/17Zitiert von 3
- OLG Stuttgart, 15.02.2007 – 901 Kap 1/06Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BGH, 18.11.2025 – II ZB 9/23Auslegung der Marktmissbrauchsrichtlinie: Ad-hoc-Pflicht einer Holding-Gesellschaft bei Insiderinformationen aus Tochtergesellschaften und Wissenszurechnung
- VG Wiesbaden, 17.12.2024 – 6 L 1867/24.WI
- OLG München, 15.04.2024 – 13 W 439/23 e
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 WpHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach § 6 Absatz 1 bis 13 und den §§ 7 bis 10a und 54 Absatz 1 einschließlich der Androhung und der Festsetzung von Zwangsmitteln haben keine aufschiebende Wirkung.