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Artikel 1 · BT-Drs. 16/4028 · S. 53
Zu Artikel 1 (Änderung des Wertpapierhandels-
Zu Artikel 1 (Änderung des Wertpapierhandels- gesetzes) Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht wird entsprechend den Änderungen der Vorschriften angepasst. Zu Nummer 2 (§ 2) Zu Buchstabe a (Absatz 1) Der Wertpapierbegriff der Wertpapierdienstleistungsrichtli- nie wird durch die Finanzmarktrichtlinie klarer gefasst. Maßgebend sind drei einander bedingende Kriterien: Über- tragbarkeit, Standardisierung und Handelbarkeit. Es werden ausdrücklich nur „übertragbare Wertpapiere“ vom Anwen- dungsbereich erfasst (Anhang I Abschnitt C Nr. 1 in Verbin- dung mit Artikel 4 Abs. 1 Nr. 18 der Finanzmarktrichtlinie). Drucksache 16/4028 – 54 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Die Finanzmarktrichtlinie bestimmt nicht ausdrücklich, ob hierdurch nur solche Papiere erfasst werden, die frei über- tragbar sind, oder auch solche, die nur durch schriftliche Abtretung oder mit Zustimmung eines Dritten übertragen werden können (z. B. Namensschuldverschreibungen). Au- ßerdem muss es sich bei allen Papieren des Artikels 4 Abs. 1 Nr. 18 Buchstabe a bis c der Finanzmarktrichtlinie um „Gattungen von Wertpapieren“ handeln. Damit wird klargestellt, dass die Wertpapiere standardisiert ausgestaltet sein müssen (keine individuelle Ausgestaltung durch Be- rücksichtigung spezieller Kundenwünsche z. B. hinsichtlich Laufzeit, Volumen und Basispreis). Außerdem müssen die Papiere geeignet sein, auf dem Kapitalmarkt gehandelt zu werden. Dabei ist Handelbarkeit nicht auf den Handel an einem organisierten Markt beschränkt. Aus Artikel 35 der Durchführungsverordnung ergibt sich, dass auch nicht frei handelbare Wertpapiere als „übertragbare Wertpapiere“ ein- gestuft werden, die eingeschränkte Handelbarkeit allerdings die Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt ausschließt. Za
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 157.280 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/4028, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 259.717–416.997 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert 6fd19648782838e3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP