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Artikel 1 · BT-Drs. 16/4028 · S. 53

Zu Artikel 1 (Änderung des Wertpapierhandels-

Zu Artikel 1 (Änderung des Wertpapierhandels-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird entsprechend den Änderungen der
Vorschriften angepasst.
Zu Nummer 2 (§ 2)
Zu Buchstabe a (Absatz 1)
Der Wertpapierbegriff der Wertpapierdienstleistungsrichtli-
nie wird durch die Finanzmarktrichtlinie klarer gefasst.
Maßgebend sind drei einander bedingende Kriterien: Über-
tragbarkeit, Standardisierung und Handelbarkeit. Es werden
ausdrücklich nur „übertragbare Wertpapiere“ vom Anwen-
dungsbereich erfasst (Anhang I Abschnitt C Nr. 1 in Verbin-
dung mit Artikel 4 Abs. 1 Nr. 18 der Finanzmarktrichtlinie).
Drucksache 16/4028 – 54 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Die Finanzmarktrichtlinie bestimmt nicht ausdrücklich, ob
hierdurch nur solche Papiere erfasst werden, die frei über-
tragbar sind, oder auch solche, die nur durch schriftliche
Abtretung oder mit Zustimmung eines Dritten übertragen
werden können (z. B. Namensschuldverschreibungen). Au-
ßerdem muss es sich bei allen Papieren des Artikels 4
Abs. 1 Nr. 18 Buchstabe a bis c der Finanzmarktrichtlinie
um „Gattungen von Wertpapieren“ handeln. Damit wird
klargestellt, dass die Wertpapiere standardisiert ausgestaltet
sein müssen (keine individuelle Ausgestaltung durch Be-
rücksichtigung spezieller Kundenwünsche z. B. hinsichtlich
Laufzeit, Volumen und Basispreis). Außerdem müssen die
Papiere geeignet sein, auf dem Kapitalmarkt gehandelt zu
werden. Dabei ist Handelbarkeit nicht auf den Handel an
einem organisierten Markt beschränkt. Aus Artikel 35 der
Durchführungsverordnung ergibt sich, dass auch nicht frei
handelbare Wertpapiere als „übertragbare Wertpapiere“ ein-
gestuft werden, die eingeschränkte Handelbarkeit allerdings
die Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt
ausschließt.
Za

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 157.280 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/4028, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 259.717–416.997 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert 6fd19648782838e3….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP