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Artikel 2 · BT-Drs. 19/15665 · S. 34

Zu Artikel 2 (Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird an den nachfolgend geänderten § 31 WpHG angepasst.
Zu Nummer 2 (§ 1)
Die Änderungen ergeben sich aus den Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 2012/648 (EMIR) durch die
Verordnung (EU) Nr. 2019/834 (EMIR-REFIT). Der Verweis auf EMIR in § 1 wird auf den Stand nach EMIR
REFIT angepasst.
Zu Nummer 3 (§ 2)
Zu Buchstabe a
Es wird ein Verweisfehler korrigiert. Die Pflicht zur Meldung von Transaktionsdaten, auf die verwiesen werden
soll, ergibt sich nicht mehr aus dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), sondern aus Artikel 26 der Verordnung
(EU) Nr. 600/2014 (MiFIR).
Zu Buchstabe b
Die Definitionsnorm des § 2 Absatz 15 Nummer 1 WpHG ist von Bedeutung für die Anwendung von § 26 Ab-
satz 1 und 2 WpHG (Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften) auf MTF-Emittenten. Die
Rückausnahme der Definitionsnorm mit Bezug auf die Geltung der Anforderungen des Artikels 21 der Richtlinie
2004/109/EG (Transparenzrichtlinie – TRL) wird gestrichen. Der Artikel nimmt nur Bezug auf Emittenten bzw.
Zulassungsantragsteller an einem organisierten Markt. Eine Notierung von Finanzinstrumenten eines Emittenten
an einem organisierten Markt führt dazu, dass dieser Emittent kein MTF-Emittent ist. Demzufolge wird eine aus-
schließliche Zuständigkeit der betreffenden Aufsichtsbehörde in einem anderen EWR-Staat durch die dortige Zu-
lassung am organisierten Markt begründet.
Zu Nummer 4 (§ 3)
Es wird ein Verweisfehler korrigiert. Die Pflicht zur Meldung von Transaktionsdaten, auf die verwiesen werden
soll, ergibt sich nicht mehr aus dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), sondern aus Artikel 26 der Verordnung
(EU) Nr. 600/2014 [MiFIR].
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 1

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.029 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/15665, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 97.900–106.929 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 3f572ab14edaeaf7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP