§ 301 Wirkung eines Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft
Stand: 10.06.2019
Jedes von der Staatsanwaltschaft eingelegte Rechtsmittel hat die Wirkung, daß die angefochtene Entscheidung auch zugunsten des Beschuldigten abgeändert oder aufgehoben werden kann.
Wird zitiert von 950 Entscheidungen zu § 301 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 02.02.2022 – 2 StR 41/21Revision in Strafsachen: Überprüfung des tatgerichtlichen Urteils hinsichtlich Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten bei unbegründeter Revision der NebenklageZitiert von 6
- BGH, 19.10.2023 – 3 StR 181/23Rechtliche Bewertung und Beweiswürdigung in Fällen von Betrug und ComputerbetrugZitiert von 4
- BGH, 28.10.2004 – 3 StR 460/03Zitiert von 5
- BGH, 19.06.2024 – 2 StR 2/24Anforderung an tatrichterliche Feststellungen zur Beweiswürdigung; Verstoß gegen Kognitionspflicht des Gerichts und Würdigung des LebenssachverhaltsZitiert von 13
- BGH, 15.02.2018 – 4 StR 361/17Versuchter Mord durch Unterlassen: Zusammentreffen von Verdeckungsabsicht und bedingtem TötungsvorsatzZitiert von 5
- BGH, 11.11.1960 – 5 StR 86/60
Zuletzt entschieden
- BGH, 26.08.2026 – 2 StR 751/25Strafzumessung: Zu Unrecht vorgenommene Strafrahmenverschiebung nach § 46a Nr. 1, § 49 Abs. 1 StGB aufgrund eines Täter-Opfer-Ausgleichs Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 26.08.2026 – 5 StR 153/26Strafrecht: Anforderungen an die Beweiswürdigung zum bedingten Vorsatz bei dem gezielten Abschuss einer Feuerwerksrakete auf ein Wohngebäude Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 12.08.2026 – 2 StR 424/25Strafrecht - Rücktritt vom Versuch - Anforderungen an die Feststellung des Rücktrittshorizonts bei gefährlichen Gewalthandlungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 301 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.