§ 353 Aufhebung des Urteils und der Feststellungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/353#abs-1 (1) Soweit die Revision für begründet erachtet wird, ist das angefochtene Urteil aufzuheben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/353#abs-2 (2) Gleichzeitig sind die dem Urteil zugrunde liegenden Feststellungen aufzuheben, sofern sie durch die Gesetzesverletzung betroffen werden, wegen deren das Urteil aufgehoben wird.
Wird zitiert von 2.794 Entscheidungen zu § 353 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 23.11.2022 – 5 StR 347/22Revision der Staatsanwaltschaft zuungunsten des Angeklagten: Umfassende Aufhebung des Urteils durch das Revisionsgericht bei im Rahmen einer Verständigung abgelegtem GeständnisZitiert von 8
- BGH, 27.11.1959 – 4 StR 394/59Zitiert von 27
- BGH, 23.04.2025 – 5 StR 63/25
- BGH, 11.09.2024 – 2 StR 521/23Nebenklagerevision zum Schuldspruch: Aufhebung der Urteilsgründe bei Geständnis und vereinbartem Gesamtstrafenausspruch im Rahmen einer VerständigungZitiert von 6
- BGH, 10.08.2023 – 3 StR 412/22Betäubungsmittelstraftaten: erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Drittbegünstigtem; strafbare GeldwäscheZitiert von 60
- BGH, 22.03.2023 – 1 StR 361/22Steuerstrafsache: Umsatzsteuerhinziehung bei der Vermietung von Zimmern an ProstituierteZitiert von 11
Zuletzt entschieden
- BGH, 22.09.2026 – 2 StR 377/26Strafzumessung: Aufhebung des Urteils wegen unterbliebener Entscheidung über einen wegen nicht mehr möglicher Gesamtstrafenbildung durchzuführenden Härteausgleich Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 22.09.2026 – 5 StR 400/26
- BGH, 26.08.2026 – 5 StR 401/25Waffenrecht: Keine dienstliche Tätigkeit im Sinne des Waffengesetzes bei Nutzung dienstlicher Munition als Zahlungsmittel Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 353 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.