Gesetze / Strafprozeßordnung

StPO

§ 300 Falschbezeichnung eines zulässigen Rechtsmittels

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund550 Entscheidungen

Ein Irrtum in der Bezeichnung des zulässigen Rechtsmittels ist unschädlich.

§ 299 § 301