§ 264 Gegenstand des Urteils
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/264#abs-1 (1) Gegenstand der Urteilsfindung ist die in der Anklage bezeichnete Tat, wie sie sich nach dem Ergebnis der Verhandlung darstellt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/264#abs-2 (2) Das Gericht ist an die Beurteilung der Tat, die dem Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens zugrunde liegt, nicht gebunden.
Wird zitiert von 1.423 Entscheidungen zu § 264 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 12.07.1955 – 5 StR 130/55Zitiert von 7
- OLG Düsseldorf, 18.04.2017 – III-2 Ws 528-577/16
- BGH, 24.01.2003 – 2 StR 215/02Zitiert von 4
- BGH, 10.12.2025 – 1 StR 387/25Konkurrenzrechtliche Bewertung von Umsatzsteuervoranmeldungen und einer UmsatzsteuerjahreserklärungZitiert von 4
- BGH, 15.09.1983 – 4 StR 535/83Zitiert von 8
- BGH, 05.11.1969 – 4 StR 519/68Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- OLG München, 18.09.2026 – 2 Ws 402/26, 2 Ws 403/26, 2 Ws 404/26 , 2 Ws 405/26, 2 Ws 406/26Haftprüfung: Verschiebung der Sechsmonatsfrist des § 121 Abs. 1 StPO durch erweiterten Haftbefehl wegen neuer Taten auch nach bereits erfolgter Prüfung durch das Oberlandesgericht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 26.08.2026 – 5 StR 401/25Waffenrecht: Keine dienstliche Tätigkeit im Sinne des Waffengesetzes bei Nutzung dienstlicher Munition als Zahlungsmittel Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Nürnberg-Fürth, 14.07.2026 – 12 Qs 55/26Privatklageverfahren: Unzuständigkeit des Amtsgerichts bei Wirtschaftsstrafsachen und Voraussetzungen einer Abtrennung tateinheitlicher Delikte Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 264 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.