§ 246a Vernehmung eines Sachverständigen vor Entscheidung über eine Unterbringung
Stand: 01.10.2023
Wird zitiert von 406
Nach Gewicht
- BGH, 16.03.2026 – 6 StR 352/25Entscheidung über Unterbringung in Entziehungsanstalt: Absehen von Begutachtung bei evidentem Fehlen eines symptomatischen Zusammenhangs
- OLG Karlsruhe, 29.10.2015 – 2 Ws 491/15; 2 Ws 491/15 - HEs 148/15Zitiert von 1
- BGH, 19.03.2025 – 3 StR 603/24Strafverfahren: Pflicht des Tatgerichts zur Sachverständigenanhörung bei Erwägung einer Unterbringung des Angeklagten in einer EntziehungsanstaltZitiert von 1
- BGH, 07.12.2023 – 5 StR 168/23Sicherungsverwahrung: Betäubungsmittelstraftaten als „erhebliche“ Prognosetaten; Erforderlichkeit der Heranziehung eines Sachverständigen bzw. einer Erörterung der Maßregel in den UrteilsgründenZitiert von 7
- BGH, 17.07.2013 – 2 StR 255/13Strafverfahren: Verletzung der Pflicht zur Gutachteneinholung und umfassender Information des medizinischen Sachverständigen bei Erwägung der Unterbringung des Angeklagten in einer EntziehungsanstaltZitiert von 2
- OLG Hamm, 14.03.2019 – 4 RVs 14/19
Zuletzt entschieden
- BGH, 21.07.2026 – 1 StR 267/26Strafprozessrecht: Erfolg der Revision der Staatsanwaltschaft wegen verspäteter Urteilsabsetzung; absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 7 StPO KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 16.06.2026 – 2 StR 89/26
- BGH, 28.05.2026 – 6 StR 66/26
406 Entscheidungen zu § 246a StPO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 246a StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/246a#abs-1 (1) Kommt in Betracht, dass die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten werden wird, so ist in der Hauptverhandlung ein Sachverständiger über den Zustand des Angeklagten und die Behandlungsaussichten zu vernehmen. Gleiches gilt, wenn das Gericht erwägt, die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt anzuordnen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/246a#abs-2 (2) Ist Anklage erhoben worden wegen einer in § 181b des Strafgesetzbuchs genannten Straftat zum Nachteil eines Minderjährigen und kommt die Erteilung einer Weisung nach § 153a Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 dieses Gesetzes oder nach § 56c Absatz 2 Nummer 6, § 59a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 oder § 68b Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuchs in Betracht, wonach sich der Angeklagte psychiatrisch, psycho- oder sozialtherapeutisch betreuen und behandeln zu lassen hat (Therapieweisung), soll ein Sachverständiger über den Zustand des Angeklagten und die Behandlungsaussichten vernommen werden, soweit dies erforderlich ist, um festzustellen, ob der Angeklagte einer solchen Betreuung und Behandlung bedarf.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/246a#abs-3 (3) Hat der Sachverständige den Angeklagten nicht schon früher untersucht, so soll ihm dazu vor der Hauptverhandlung Gelegenheit gegeben werden.