§ 64 Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Stand: 01.10.2023
Hat eine Person den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird sie wegen einer rechtswidrigen Tat, die überwiegend auf ihren Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil ihre Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so soll das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass sie infolge ihres Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird; der Hang erfordert eine Substanzkonsumstörung, infolge derer eine dauernde und schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung, der Gesundheit, der Arbeits- oder der Leistungsfähigkeit eingetreten ist und fortdauert. Die Anordnung ergeht nur, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte zu erwarten ist, die Person durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt innerhalb der Frist nach § 67d Absatz 1 Satz 1 oder 3 zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf ihren Hang zurückgehen.
Wird zitiert von 2.922 Entscheidungen zu § 64 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 16.03.1994 – 2 BvL 3/90Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und Anrechnung der Zeit der UnterbringungZitiert von 24
- OLG Bremen, 08.03.2024 – 1 Ws 17/24Zitiert von 10
- OLG Celle, 23.11.2020 – 3 Ss 48/20Zitiert von 5
- LG Hannover, 12.12.2024 – 99 KLs 6031 Js 100104/22 (18/24)
- LG Essen, 11.02.2021 – 21 KLs-15 Js 825/19-8/20
- OLG Saarbrücken, 29.01.2024 – 1 Ws 298/23Zitiert von 10
Zuletzt entschieden
- BGH, 22.09.2026 – 5 StR 376/26Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Rechtsfehlerhafte Bezugnahme auf Feststellungen zur Maßregelanordnung aus dem früheren Urteil Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 19.08.2026 – 6 StR 498/25Strafzumessung: Berücksichtigung einer überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer als bestimmender Strafzumessungsgrund Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Hamm, 18.08.2026 – 3 Ws 271/26Maßregelvollstreckung: Anhörung des flüchtigen Verurteilten vor der Erledigterklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 64 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.10.2023 in Kraft
§ 64 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 203)
BGBl. 2023 I Nr. 203
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08.07.2016 Ausfertigung
§ 64 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (BGBl. I 1610)
BGBl. 2016 I S. 1610
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16.07.2007 Ausfertigung
§ 64 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2007 (BGBl. I 1327)
BGBl. 2007 I S. 1327
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.