§ 246 Ablehnung von Beweisanträgen wegen Verspätung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 24
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Nach Gewicht
- BGH, 23.09.2008 – 1 StR 484/08Zitiert von 9
- BVerfG, 06.10.2009 – 2 BvR 2580/08Zitiert von 8
- BGH, 14.06.2005 – 5 StR 129/05Zitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 18.05.2017 – IV-2 RBs 79/17
- BGH, 26.10.2023 – 5 StR 257/23Hauptverhandlung in Strafsachen: Verfahrensfehler bei Störung der Urteilsverkündung durch lautes Schreien eines VerteidigersZitiert von 3
- BGH, 23.01.1951 – 1 StR 37/50
Zuletzt entschieden
- LG Nürnberg-Fürth, 24.01.2022 – 18 Qs 24/21, 18 Qs 25/21
- BGH, 02.06.2021 – 6 StR 224/21Strafverurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Aussetzung einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung bei mangelnder Unrechtseinsicht; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei fehlender SuchterkrankungZitiert von 3
- OLG Hamm, 04.08.2011 – III-3 RBs 222/11
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 246 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/246#abs-1 (1) Eine Beweiserhebung darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil das Beweismittel oder die zu beweisende Tatsache zu spät vorgebracht worden sei.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/246#abs-2 (2) Ist jedoch ein zu vernehmender Zeuge oder Sachverständiger dem Gegner des Antragstellers so spät namhaft gemacht oder eine zu beweisende Tatsache so spät vorgebracht worden, daß es dem Gegner an der zur Einziehung von Erkundigungen erforderlichen Zeit gefehlt hat, so kann er bis zum Schluß der Beweisaufnahme die Aussetzung der Hauptverhandlung zum Zweck der Erkundigung beantragen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/246#abs-3 (3) Dieselbe Befugnis haben die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte bei den auf Anordnung des Vorsitzenden oder des Gerichts geladenen Zeugen oder Sachverständigen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/246#abs-4 (4) Über die Anträge entscheidet das Gericht nach freiem Ermessen.