§ 56c Weisungen
Stand: 01.10.2023
Wird zitiert von 194
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 10.11.2015 – 1 Ws 507, 508/15
- OLG Köln, 13.04.1994 – 2 Ws 137/94Zitiert von 2
- OLG Thüringen, 13.12.2010 – 1 Ws 455/10Zitiert von 3
- BGH, 07.09.2022 – 3 StR 261/22Wertersatzeinziehung einer Geldbetrages: Angabe einer FremdwährungssummeZitiert von 3
- OLG Stuttgart, 28.09.2012 – 4a Ws 35/12
- OLG Frankfurt am Main, 07.09.2010 – 3 Ws 839/10Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 23.04.2026 – 2 Ws 13/26
- OLG Hamm, 02.04.2026 – 3 Ws 94/26
- OLG Köln, 03.02.2026 – 1 ORs 14/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 56c StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/56c#abs-1 (1) Das Gericht erteilt dem Verurteilten für die Dauer der Bewährungszeit Weisungen, wenn er dieser Hilfe bedarf, um keine Straftaten mehr zu begehen. Dabei dürfen an die Lebensführung des Verurteilten keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/56c#abs-2 (2) Das Gericht kann den Verurteilten namentlich anweisen,
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/56c#abs-3 (3) Die Weisung,
darf nur mit Einwilligung des Verurteilten erteilt werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/56c#abs-4 (4) Macht der Verurteilte entsprechende Zusagen für seine künftige Lebensführung, so sieht das Gericht in der Regel von Weisungen vorläufig ab, wenn die Einhaltung der Zusagen zu erwarten ist.