§ 108 Beschlagnahme anderer Gegenstände
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/108#abs-1 (1) Werden bei Gelegenheit einer Durchsuchung Gegenstände gefunden, die zwar in keiner Beziehung zu der Untersuchung stehen, aber auf die Verübung einer anderen Straftat hindeuten, so sind sie einstweilen in Beschlag zu nehmen. Der Staatsanwaltschaft ist hiervon Kenntnis zu geben. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit eine Durchsuchung nach § 103 Abs. 1 Satz 2 stattfindet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/108#abs-2 (2) Werden bei einem Arzt Gegenstände im Sinne von Absatz 1 Satz 1 gefunden, die den Schwangerschaftsabbruch einer Patientin betreffen, ist ihre Verwertung zu Beweiszwecken in einem Strafverfahren gegen die Patientin wegen einer Straftat nach § 218 des Strafgesetzbuches unzulässig.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/108#abs-3 (3) Werden bei einer in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 genannten Person Gegenstände im Sinne von Absatz 1 Satz 1 gefunden, auf die sich das Zeugnisverweigerungsrecht der genannten Person erstreckt, ist die Verwertung des Gegenstandes zu Beweiszwecken in einem Strafverfahren nur insoweit zulässig, als Gegenstand dieses Strafverfahrens eine Straftat ist, die im Höchstmaß mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und bei der es sich nicht um eine Straftat nach § 353b des Strafgesetzbuches handelt.
Wird zitiert von 39 Entscheidungen zu § 108 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 24.10.2023 – StB 59/23Beschwerde gegen die einstweilige Sicherstellung und Durchsicht von Gegenständen nach Durchsuchung bei unverdächtiger Person
- LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2022 – 12 Qs 6/22Zitiert von 3
- BVerwG, 18.06.2026 – 2 WDB 12.25Beschlagnahme von Zufallsfunden bei rechtswidriger Durchsuchung
- LG Limburg a.d. Lahn, 18.12.2017 – 1 Qs 166/17
- FG Baden-Württemberg, 20.02.2008 – 6 V 382/07Zitiert von 1
- BVerfG, 13.05.2015 – 2 BvR 616/13Nichtannahmebeschluss: Zur Verwertbarkeit von "Beinahetreffern" aus einer molekulargenetischen Reihenuntersuchung (§ 81h StPO) - Verfassungsbeschwerde unzureichend substantiiert - zudem keine Verletzung von GrundrechtenZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- VGH Hessen, 10.12.2025 – 28 A 369/22.DZitiert von 2
- VG Düsseldorf, 22.11.2024 – 35 K 3875/22
- OLG Hamm, 08.10.2024 – 4 Ws 154/24Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 108 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.